Verw.-Ang. Fünfzig erläutert die Vorlage WP 11-16/1002.

 

Zu der in der Einwohnerfragestunde (TOP 8) angesprochenen Anlegung eines Speicherbeckens gibt Verw.-Ang. Fünfzig den Hinweis, dass in diesem Fall ein separates Baugenehmigungsverfahren durchzuführen wäre.

 

ORM Stuckenberg schlägt vor, der Erweiterung der Abgrabungsfläche zuzustimmen. Hinsichtlich der Änderung der Abgrabungstiefe sollte der Antrag abgelehnt werden, da der Eingriff in den Grundwasserhaushalt als zu erheblich erscheint.

 

ORM Wübben regt die Festlegung von Grenzwerten bzgl. der Wasserstandsmessungen an, damit eine Beurteilung der gemessenen Werte erfolgen kann.

 

ORM Stuckenberg erwidert, dass insgesamt 40 Messstellen nebst Vergleichsmessstellen eingerichtet worden sind.

 

Zu den angesprochenen Folgen durch die vorgenommenen Sprengungen trägt OBM Clausing vor, dass der zur Überwachung installierte Seismograph bis maximal 5 mm ausschlagen dürfe. Tatsächlich habe der Seismograph bislang nur maximal 1 mm ausgeschlagen.

 

ORM Rohe gibt zu bedenken, dass der vorliegende Antrag der Firma Hollweg, Kümpers & Comp. KG keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Antrag aus dem Jahr 2013 aufweise. Daher spricht ORM Rohe sich für eine erneute Ablehnung aus.

 

BGM Pahlmann zeigt Verständnis für die Bedenken des Ortrates Ueffeln, weist jedoch darauf hin, dass die Firma Hollweg, Kümpers & Comp. KG aufgrund der Regelungen des Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück voraussichtlich einen Rechtsanspruch auf Ausbeutung der Rohstoffe unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage aufgezählten Kompensationsmaßnahmen haben könnte. Im Falle einer Ablehnung durch die Stadt Bramsche muss dies aus nachvollziehbaren Gründen erfolgen.

 

ORM Weß spricht sich für die SPD dafür aus, dem Antrag hinsichtlich der Erweiterung der Abgrabungsfläche zuzustimmen und bzgl. der Änderung der Abgrabungstiefe abzulehnen.

 

OBM Clausing lässt über die Vorlage WP 11-16/1002 abstimmen:

 

Der Ortsrat Ueffeln stimmt der Erweiterung der Abgrabungsfläche zu. Die Änderung der Abgrabungstiefe wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig