Gemäß § 60 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes verpflichtet OBM Kiesekamp die Ortsratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Er weist besonders auf die nach den §§ 40 – 42 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hin. Diese Bestimmungen werden den Ortsratsmitgliedern ausgehändigt.

 

Von den Ortsratsmitgliedern wird eine schriftliche Verpflichtungserklärung unterzeichnet.