Sitzung: 20.10.2016 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 11-16/1004
Der Ausschuss beschließt entsprechend der Vorlage WP 11-16/1004 mit folgendem Beschlussvorschlag:
Für die Stadt Bramsche wird eine sogenannte Optionserklärung im Sinne des § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem Finanzamt Quakenbrück abgegeben, in der die Stadt erklärt, dass für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 weiterhin die bisherigen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 Abs. 3) angewendet werden sollen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig