Beschluss: einstimmig angenommen

Der Ausschuss beschließt entsprechend der Vorlage WP 11-16/1004 mit folgendem Beschlussvorschlag:

 

Für die Stadt Bramsche wird eine sogenannte Optionserklärung im Sinne des § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem Finanzamt Quakenbrück abgegeben, in der die Stadt erklärt, dass für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 weiterhin die bisherigen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 Abs. 3) angewendet werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig