Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für Teilflächen des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


RM Sieksmeyer geht davon aus, dass nach Betriebsaufgabe dieser Bereich einer Wohnbebauung zugeführt werden kann. Hierauf antwortet LSBD Greife, dass alleine aus schallschutztechnischen Gründen, durch die unmittelbar angrenzenden Bahnschienen, keine Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes möglich ist. Dies sagt bereits die vorliegende schalltechnische Beurteilung für die nordöstlichen Flächen des Bebauungsplanes aus. Dieser Bereich ist als Mischgebiet festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig