Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt auf Grund des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung; die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ als Satzung.

 

Gem. § 142 Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Frist zur Durchführung des Sanierungsverfahrens auf 15 Jahre begrenzt.

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ ist einschl. der Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 dem Satzungsbeschluss beigefügt und somit Bestandteil.

 

Die aufgrund des Beschlusses vom 09.07.2014 durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Bahnhofsumfeld“ sind abgeschlossen.

 

 


 Herr Tangemann erläutert ausgiebig die Vorlage.

 

RM Hundeling sieht die Hereinnahme seiner landwirtschaftlichen Flächen in diesem Bereich als nicht sehr kritisch an, da es sich hierbei um sehr kleinteilige Flächen handelt.

 

BGM Pahlmann betont, dass in diesem Verfahren eine möglichst große Transparenz hergestellt und eine Einbindung der Anlieger gewährleistet werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen

1 Enthaltung