Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt auf Grund des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrens, Beschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung; die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ als Satzung.

 

Gem. § 142 Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Frist zur Durchführung des Sanierungsverfahrens auf 15 Jahre begrenzt.

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ ist einschl. der Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 dem Satzungsbeschluss beigefügt und somit Bestandteil.

 

Die aufgrund des Beschlusses vom 09.07.2014 durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Bahnhofsumfeld“ sind abgeschlossen.

 

 

Ratsvorsitzende Brinkhus erklärt, dass es bereits zwei Bürgerversammlungen zu dem Thema gegeben hat, zudem hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eingehend mit der Vorlage befasst.

 

RM Rohe begrüßt aus Sicht der Linken den Beschlussvorschlag. Die Linken sehen ebenfalls den Sanierungs- und Entwicklungsbedarf. Zudem begrüßt man den Vorschlag des Bürgermeisters, Workshops zu initiieren und die Bürger zu beteiligen. Es fehle jedoch ein Szenario, im Hinblick auf den Ausbau des Jade-Weser-Ports. Es ist fraglich was passiert, wenn die Bahn einen höheren Durchlauf bekommt. Außerdem fehlt es an Visionen, was man sich nicht wünsche, bzw. was nicht angestrebt werden soll. Die Linken sehen es als sehr wichtig an, kein Bahnhofsmilieu an dieser Stelle zu schaffen.

 

RM Sieksmeyer spricht sich im Namen der Grünen für ein innenstadtnahes Wohngebiet aus und sieht Vorteile für einen Rad und Fußweg entlang der Luisenstraße über die bestehende Gleisquerungsbrücke. Fraglich ist, ob die Abgrenzung des Sanierungsgebietes alternativlos ist, da einige Grundstücksbesitzer keinen Mehrwert für ihr Grundstück sehen. Des Weiteren sei das Verfahren der Wertermittlung nicht transparent. Die Grünen werden daher in Teilen der Vorlage nicht zustimmen.

 

RM Cremer berichtet, dass der Beschlussvorschlag zu Irritationen in der Bevölkerung geführt habe. Es heiße nicht Asylbeschleunigungsgesetz, sondern Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

 

RM Schulze spricht sich für den Beschlussvorschlag aus und sieht das Sanierungsverfahren als eine einmalige Chance für die Stadt Bramsche, die Bebauung innerhalb der Stadt Bramsche zu verdichten. Diese Chance sollte genutzt werden. Die Verwaltung habe gute Arbeit geleistet. Auch wenn die betroffenen Bürger dies anders sehen, so sollten die Ratsmitglieder eine Entscheidung treffen, die über die Interessen der einzelnen Betroffen hinausgeht. Die SPD werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, man wünscht sich aber weiterhin das Gespräch mit den Anliegern, um eine optimale Lösung zu erzielen.

 

RM Specht spricht für den Beschlussvorschlag. Sie sieht ebenfalls die Vorteile einer Verdichtung. Besondere Aufmerksamkeit legt sie auf den ökologischen Bereich, der entwickelt werden und den Bereich aufwerten soll.

 

Ratsvorsitzende Brinkhus lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 11-16/987 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           33 Stimmen dafür

                                                3 Enthaltungen

 

Die Vorlage WP 11-16/987 ist damit angenommen.