Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

Der Bebauungsplan Nr. 128 „Stiftung Hof Hasemann“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

 

Ratsvorsitzende Brinkhus trägt den Inhalt der Beschlussvorlage WP 11-16/986 vor.

 

Ratsvorsitzende Brinkhus lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig