Frau Lamla fragt an, wer darüber entscheidet, wo das Umspannwerk platziert wird.

 

BGM Pahlmann berichtet, dass bei einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Firma Amprion einen Antrag auf einen bestimmten Standort stellt und sich diesen genehmigen lassen muss. Im Falle eines Raumordnungsverfahrens entscheidet das Amt für regionale Landesentwicklung über den Standort.

 

Frau Lake erkundigt sich in Bezug auf das Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld, und möchte über die Höhe von möglichen Ausgleichszahlungen für die Sanierung informiert werden. Sie befürchtet, dass die Eigentümer für das Vorhaben der Stadt mit hohen Ausgleichzahlungen bestraft werden.

 

LSBD Greife erwidert, dass die Eigentümer nicht bestraft werden sollen. Es ist richtig, dass die Grundstückseigentümer, die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebiets besitzen, zur Finanzierung des Sanierungsverfahrens zu einem Ausgleichsbeitrag herangezogen werden, da sie nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlicher Höhe eine Wertsteigerung auf ihrem Grundstück zu verzeichnen haben werden. Bei Grundstücken, die bislang Brachland sind, oder landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich wird es sein, dass diese teilweise als Wohngebiete bzw. Mischgebiete entwickelt werden. Wenn dies so ist, haben die Eigentümer eine erhebliche Wertsteigerung zu verzeichnen. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass diese Wertsteigerung abgeschöpft wird. Im Gegenzug werden keine Erschließungskosten fällig um Grundstücke baureif zu machen, da diese von denen gezahlt werden, die später in den Wohngebieten wohnen werden. Darüber hinaus kann die Höhe der Ausgleichsbeträge derzeit nicht benannt werden, da zu Beginn des Sanierungsverfahrens zunächst ein Anfangswert und zum Abschluss des Sanierungsverfahrens ein Endwert ermittelt werden. In die Berechnung fließen zudem die normalen Bodenwertsteigerungen ein, Steigerungen durch Inflation und sonstige Einflüsse werden herausgerecht. Schlussendlich wird der tatsächliche Mehrwert abgeschöpft und dient zur Finanzierung des gesamten Verfahrens. Der Betrag wird unterschiedlich ausfallen; bei Grundstücken die bislang schon Baugrundstücke sind, wird dieser sehr, während bei Grundstücken, die jetzt Brachland sind, höher ausfallen.

 

Frau Lake fragt an, wer eine Ratenzahlung für hohe Beträge (z. Bsp. 20.000€) in Zukunft festsetzen kann.

 

LSBD Greife erklärt, dass das Verfahren ca. 15 Jahre dauern wird. Die Beträge werden vorab mit den Betroffenen erörtert. Sollte es so sein, dass Betroffene Schwierigkeiten haben, den Betrag zu zahlen kann man über eine Stundung bzw. über eine Ratenzahlung sprechen. Bislang wurde in jedem Fall eine Lösung gefunden.

 

Frau Lake fragt an, wer die Anfangs- und Endwerte festsetzt.

 

LSBD Greife berichtet, dass sich ein Gutachterausschuss mit dieser Aufgabe befassen wird. Der Ausschuss für Grundstückswerte, ist bei der LGLN (früher Katasteramt) in Osnabrück angesiedelt. Sofern der Rat heute entsprechend der Vorlage beschließt, wird das LGLN beauftragt die Anfangswerte und schließlich auch die Endwerte zu ermitteln. Die Stadt Bramsche hat bei beiden Wertermittlungen keinerlei Einflussmöglichkeit und ist nicht bei der Ermittlung beteiligt.

 

Herr Rohe fragt an, wer die zulässige Geschossanzahl festsetzt.

 

LSBD Greife erklärt, dass die Geschossanzahl im Rahmen eines Bebauungsplanes durch einen Ratsbeschluss als Satzung festgesetzt werden kann. Die Verwaltung macht hier dem Rat Vorschläge, die Beschlussfassung obliegt jedoch dem Rat.

 

Herr Eilers fragt an, warum seine Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets liegen und welche Fördermittel beantragt werden können.

 

LSBD Greife erwidert, dass man bei den Grundstücken von Herrn Eilers einen unmittelbareren Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet sieht, des Weiteren verweist LSBD Greife auf die vorangegangenen Gesprächen bei denen bereits über Fördermöglichkeiten gesprochen wurde.

 

Frau Eilers erkundigt sich, welcher Zusammenhang zwischen den Grundstücken und dem Sanierungsgebiet gesehen wird.

 

LSBD Greife entgegnet, dass die Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Bahnhofsumfeld liegen  und noch ungenutzte Freiflächen vor den Grundstücken liegen.

 

Frau Pöppe fragt an, wie transparent die Wertermittlung sein wird. Welche Positionen (z.b. Kanalisation, Wasserleitungen etc.) dazu gehören.

 

LSBD Greife erklärt, dass der Gutachterausschuss das Wertgutachten erstellen wird, sobald dieses vorliegt, kann der Kontakt zu den Betroffenen hergestellt werden. Sofern Fragen dazu bestehen, können diese mit den Gutachtern erörtert werden. Sollte ein Wertgutachten erstellt werden, wird die Stadt Bramsche angeschrieben und gebeten, Auskunft über den Erschließungszustand zu geben. Darunter fallen Angaben wie z.B. ist eine Straße da, ist ein Kanal vorhanden, bzw. sind Erschließungskosten gezahlt worden. Diese Angaben fließen mit in die Beurteilung ein.