Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Aufgabe der kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Hierzu wird  der Bürgermeister ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der  Stadt Bramsche und dem Landkreis Osnabrück zu schließen.  Aus der Übertragung der Aufgabe und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt sich auch die Pflicht, anteilig Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu tragen. Die Stadt verpflichtet sich, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen.

 

 


Herr Sandhaus trägt ausführlich die Vorlage vor.

 

Herr Hundeling möchte sich nach Rücksprache mit Frau Bruning (Ortsvorsteherin Evinghausen) nach dem Ausbau des Kabelverzweigers (KVZ) „Helmkämper Ort“ erkundigen. Dieser fehlt in der Anlage „Kosten- und Ausbauübersicht“.

Herr Sandhaus erläutert wie folgt: Der LKOS hat telefonisch mitgeteilt, dass man derzeit davon ausgeht,  dass dieser KVZ keine oder nur sehr wenige Anschlussteilnehmer erschließt.

Daher sei eine Ertüchtigung mit einem eigenen Schaltschrank mit aktiver Technik nicht sinnvoll. Alternativ würde man eine Mitversorgung durch einen benachbarten KVZ andenken.

Herr Sieksmeyer erkundigt sich, ob diese Mitversorgung genau so leistungsfähig sei. Herr Sandhaus erkundigt sich hierzu umgehend beim LKOS.

Vorsorglich soll der KVZ auf die Liste „Kosten- und Ausbauübersicht“ als Empfehlung an den VA und Rat mit aufgenommen werden.

Sollte der LKOS kurzfristig bestätigen, dass eine Mitversorgung durch einen anderen KVZ leistungsfähig ist, würde der entsprechende KVZ wieder von der Liste genommen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

mit dem Zusatz, dass der KVZ „Helmkämper Ort“ auf die Liste „Kosten- und Ausbauübersicht“ als Empfehlung an den VA und Rat mit aufgenommen werden wird.