Frau Barbara Pöppe geht es um die Vorlage Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“ und die Anbindung an die Innenstadt. Das gesamte Gebiet umfasst 25 ha, davon sind 3 ha landwirtschaftliche Fläche im Nordwesten. Für die landwirtschaftlichen Flächen werden ein Anfangs- und ein Endwert berechnet. Niemand kann jedoch den Endwert zum jetzigen Zeitpunkt nennen. Für die Eigentümer ist dieser Endwert allerdings sehr wichtig, da er mindestens 8-mal so hoch sein wird, wie der Anfangswert. Da sie auf mehrmaliges Nachfragen bei unterschiedlichen Behörden keine Antwort erhalten hat, geht sie davon aus, dass in Niedersachsen bislang noch keine landwirtschaftlichen Nutzflächen in einem Sanierungsgebiet gelegen hätten. Sanierung bedeute nach Auskunft des Lexikons „in einen intakten Zustand zu versetzen“. Sie wisse aber nicht, warum man landwirtschaftliche Nutzflächen in einen intakten Zustand versetzen müsse. Von daher sehe sie keine Notwendigkeit, diese Flächen mit aufzunehmen. Sie stellt die Frage an die Verwaltung und an die Politik, ob man damit leben könnte, die 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche aus dem Sanierungsgebiet herauszunehmen.

 

Herr Tangemann wird hierzu in TOP 9 ausführlich die Gründe nennen. In welcher Höhe nach Abschluss der Sanierung Ausgleichszahlungen anfallen, kann niemand zum jetzigen Zeitpunkt sagen. Der Endwert macht sich ausschließlich daran fest, wie zum Abschluss des Sanierungsverfahrens die Nutzung der in Rede stehenden Flächen ausgeübt wird. Ausschlaggebend sind Feststellungen eines noch aufzustellenden Bebauungsplanes.

 

LSBD Greife bestätigt die Aussage von Frau Pöppe, dass in Niedersachsen bislang noch keine landwirtschaftlichen Nutzflächen in einem Sanierungsgebiet gelegen haben. Es gibt aber vergleichbare Fälle bei Entwicklungsmaßnahmen. Die Verfahren sind durchaus vergleichbar und auch hierbei wird der Mehrwert am Ende eines Verfahrens abgeschöpft. Das Verfahren wird angewandt, weil der Gesetzgeber parallel geregelt hat, dass die Anlieger in einem Sanierungsgebiet keinerlei Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge zahlen. Dadurch sollen Spekulationen unterbunden werden. Sollte die Zahlung des Ausgleichsbetrages dem Betroffenen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, gibt es hierfür verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die das BauGB ausdrücklich vorsieht. Dieses wurde auch in Gesprächen mit den Eigentümern erörtert.

 

Herr Beier möchte wissen, wer das Bahnhofsumfeld benötigt. LSBD Greife antwortet hierauf, dass intensive Voruntersuchungen gezeigt haben, dass in diesem Bereich ein Entwicklungsbedarf gegeben ist.