Nach Darstellung von RM Quebbemann haben sich im Plangebiet Veränderungen hinsichtlich der Entwicklung eines dort ansässigen Betriebes ergeben. Er bittet die Verwaltung, soweit ihr dieses bekannt ist, den Sachstand mitzuteilen. In diesem Zusammenhang bittet RM Quebbemann ebenfalls um Mittteilung, wie sich die Verwaltung die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes vorstellt, wenn dieser Betrieb, der sich in der Vergangenheit als ein ganz wesentliches Hindernis für die Bebaubarkeit dieses Plangebietes herausgestellt hat, mittel- bis langfristig sein Recht auf die Gewerbeausübung nicht mehr wahrnimmt. Im Zweifelsfall sollte im nicht öffentlichen Teil auch darüber gesprochen werden, wie man mit den Grundstücksangelegenheiten umgehen sollte.

LSBD Greife teilt mit, dass er kürzlich ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Betriebes geführt hat und sich aus diesem Grunde mit der Beantwortung der Fragen schwer tut, da er zunächst über das Gespräch zum Stillschweigen verpflichtet ist. Die von der CDU gestellten Fragen würde er gerne im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beantworten. Weiter informiert LSBD Greife darüber, dass der Bebauungsplan noch bis zum 20. Juni ausliegt und bislang noch kein Rücklauf von irgendwelchen Behörden vorliegt.

RM Quebbemann zeigt sich im Namen seiner Fraktion sehr verwundert darüber, dass man im Ausschuss zum Auslegungsbeschluss in der Sitzung am 19. April noch darüber diskutiert hat, dass dort im Plangebiet ein gewisser Betrieb vorhanden ist und auch zukünftig vorhanden sein wird, wenn man im Nachhinein erfährt, dass am 15. April schon eine Gewerbeabmeldung vorgelegen hat.

LSBD Greife hält die Argumentation für bedauerlich. In der Beantwortung der Fragen wird darauf verwiesen wird, dass die Abmeldung nicht durch die Hauspost lief. Er selber hat am 28. April in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von der Gewerbeabmeldung erfahren. Er bittet darum, den Text zur Beantwortung der Fragen vollständig zu lesen.