Dipl.-Ing. van de Water trägt den Zweck und die Inhalte eines Verkehrsentwicklungsplanes vor. Die Präsentation seines Vortrages ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er erläutert, dass durch die Planung neuer Wohngebiete auf der grünen Wiese Pendlerverkehr ausgelöst wird, der in den Stadtstraßen zu erhöhtem Straßenverkehr führt. Dieses wiederum führt die dortigen Anlieger auf die Barrikaden, so dass ein Ausbau der Straßen thematisiert wird und dadurch wiederum die Menschen von der Stadt aufs Land drängen, weil sie wegen des Verkehrs in der Stadt nicht mehr wohnen wollen. Der Verkehrsentwicklungsplan hatte in den 60/70er Jahren als Generalverkehrsplan ausschließlich den motorisierten Individualverkehr (MIV) als Schwerpunkt berücksichtigt. Auf Fußgänger und Radfahrer wurde dabei im Prinzip keine Rücksicht gelegt. In den 80er Jahren hat man dann festgestellt, dass man dem Verkehrsentwicklungsplan nicht gerecht wird, wenn man nur den motorisierten Verkehr berücksichtig und man hat verkehrsberuhigte Bereiche und 30er-Zonen in das Konzept mit aufgenommen. Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt von 1994 wurde jede Straße und jeder Stadtteil für sich betrachtet. Dabei wurde auch der ÖPNV, der motorisierte Individualverkehr, der ruhende Verkehr beleuchtet und es wurde untersucht, wie Radfahrer teilweise fahren. Dieses reicht für einen Verkehrsentwicklungsplan nicht mehr aus, so dass heute auch Barrierefreiheit, Mobilitätsgarantie, Lärmimmissionen und die Luftreinhalteverordnung berücksichtigt werden müssen. Für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes ist es ganz wichtig, die Bürger mitzunehmen und in der Politik auf eine breite Basis zu kommen. Bis ein Verkehrsentwicklungsplan im Endergebnis dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, werden nach Bestandsanalyse und Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich zwei Jahre vergehen.

 

Die Ausarbeitung eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes wird von allen Fraktionen unterstützt. Bei einer Bearbeitungszeit von zwei Jahren wird sich der neue Rat damit befassen. Da die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen sind sollte der Verkehrsentwicklungsplan mit einer intensiven Bürgerbeteiligung auf den Weg gebracht werden. Dabei sind der Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm und alle Verkehrsteilnehmer gleichrangig zu betrachten. Aus Sicht von RM Quebbemann sollte der Verkehrsentwicklungsplan nicht als Vorwand für die Beschleunigung des ÖPNV dienen und Busse weniger Haltestellen anfahren, um schneller zu sein.  Er glaubt nicht, dass die Geschwindigkeiten der Busse oder bestimmte Strecken das Kernproblem sind, sondern eher bestimmte nicht vorhandene Anbindungen zu bestimmten Uhrzeiten. Dieses sollte im Verkehrsentwicklungsplan vorrangig in den Blick genommen werden. Auf die Frage von RM Hundeling zur Personalbindung teilt LSBD Greife mit, dass trotz externer Vergabe für die Verwaltung noch ein ganz erheblicher Teil an Personalstunden zu erwarten sind.