Beschluss: mehrheitlich angenommen

Bezüglich der Vorstellung der Vorlage WP 11-16/964 der Richtlinien der Stadt Bramsche über die Zulassung zu den Kirmessen übergibt Vors. Rothert das Wort an EStR Willems. Dieser stellt die Notwendigkeit der Festsetzung neuer Regelungen bezüglich der Zulassungskriterien zur Bramscher Kirmes dar. Er macht deutlich, dass die Rechtsprechung im Rahmen von Klageverfahren entsprechende Vergaberichtlinien erwarte. Bei Fehlen solcher Richtlinien gingen Klageverfahren absehbar zu Ungunsten der Stadt Bramsche aus. Aus juristischer Sicht ist die Festsetzung von Richtlinien, die auch im weiteren Verlauf noch verändert werden können, unerlässlich sofern wenn auch in Zukunft eine Kirmes in Bramsche stattfinden soll. Er bittet den Ausschuss mit einem entsprechenden Beschluss der Vorlage die notwendigen Richtlinien auf den Weg zu bringen, damit der notwendige rechtliche Rahmen zur Vergabe der Zulassungen zur  Herbstkirmes vorliegt.

 

RM Wahlers kann den Wunsch der Verwaltung nach Richtlinien zur Zulassung zur Kirmes verstehen. Sie bringe eine Planungssicherheit nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Gewerbetreibenden. Er bitte aber auch die Standortnähe der Bewerber zu berücksichtigen.

 

RM Quebbemann bekräftigt, dass Rechtssicherheit gegeben sein müsse, er bezweifle aber, ob diese Form die richtige sei. Seiner Meinung nach sind noch eine ganze Reihe Fragen offen und nicht nachvollziehbare Dinge zu klären. Insbesondere rügt er, dass die Richtlinien nicht im Vorfeld zwischen Verwaltung und Schaustellerverband diskutiert wurden und bittet in naher Zukunft Gespräche in Form eines Arbeitskreises zusammen mit dem Schaustellerverband zu führen. Des Weiteren bittet er um Berücksichtigung von Bramscher Betrieben, die unter der Kategorie „Bekannt und Bewährt“ eine gewisse Kontinuität, aber auch einen notwenigen Wechsel der Beschicker zulassen würden. Ebenso bittet er zu prüfen, in wie weit eine Vergrößerung und Attraktivität der Bramscher Kirmes beispielsweise als Großkirmes unter Inbezugnahme weiterer Flächen, wie zum Beispiel dem Böckmann oder K+K-Parkplatz erreicht werden könne.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass durch die Festsetzung entsprechender Richtlinien Rechtssicherheit in Klageverfahren gewährt werden soll. Der Ausschuss befürwortet die Festsetzung der Richtlinien, bittet aber darum diese im Rahmen eines Arbeitskreises zusammen mit Verwaltung und dem Schaustellerverband weiter auszuarbeiten und dem Ausschuss diese erneut vorzulegen.

 

Vors. Rothert lässt über die Vorlage WP 11-16/964 mit dem Hinweis sie auf kurzfristige Wiedervorlage zu nehmen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung