Herr Beier äußert seine Bedenken bezüglich kleineren Familienbetrieben, die durch die Richtlinien zur Zulassung zur Bramscher Kirmes, die in TOP 7 beraten werden sollen, seiner Meinung nach in finanzielle Schwierigkeiten kommen werden.

 

EStR Willems antwortet, dass die Bedenken im Rahmen der Beratung des TOP 7 Berücksichtigung finden werden.

 

Herr Carsten Wieland bittet darum seine Bedenken als 1. Stellvertr. Vorsitzender des Schaustellerverbandes Weser Ems e.V. zu den unter TOP 7 zu beratenden Richtlinien der Stadt Bramsche über die Zulassung zu den Kirmessen äußern zu dürfen.

Er befürchtet, dass der Verwaltungsaufwand durch die Bewertung der Bewerber höher sein wird und sich dieses auf die Standgelder auswirken wird. Eine Erhöhung der Standgelder müssten die Schausteller auf die Fahrpreise umlegen.

Er bittet auch zu berücksichtigen, dass Stammbeschicker, die die Bramscher Kirmes mitaufgebaut und sie zu der Kirmes gemacht haben, die sie jetzt ist, auch weiterhin unter dem Punkt „Bekannt und Bewährt“ Berücksichtigung finden sollen. Er bietet an, zusammen mit dem Schaustellerverband Gespräche zu führen, um gemeinsam die Richtlinien zu verbessern und bittet darum die Entscheidung über den Beschluss zu vertagen.

EStR Willems führt dazu aus, dass sofern die Richtlinien nicht bis zum Sommer verabschiedet werden, das Stattfinden einer Herbstkirmes fraglich ist. Einer Verbesserung der auf den Weg gebrachten Richtlinien kann auch im Nachhinein noch erfolgen.