Beschluss: einstimmig angenommen

EStR Willems informiert über die Vorlage zur Satzung über die Benutzung des Hasesees.

 

ORM Matzat fragt an, wie der Sachverhalt in §3 Abs. 1e ausgelegt wird.

EStR Willems stellt klar, dass dies nicht „Beifuß“ bedeutet, solange noch Einfluss auf den Hund genommen werden kann.

 

ORM Goda erkundigt sich, ob der §2 Abs. 2 der rechtlichen Absicherung dient.

EStR Willems stimmt dem zu.

 

ORM Schomaker erkundigt sich, ob die Einhaltung der Satzung kontrolliert wird.

EStR Willems gibt zur Kenntnis, dass dies Stichprobenartig erfolgt.

 

ORM Stuckenberg fragt an, ob eine Beschilderung mit der Satzung am Hasesee aufgestellt werden.

EStR Willems informiert, dass dies nicht mit der vollständigen Satzung erfolgt.
Hinweisschilder wie bisher wird es allerdings geben.

 

ORM Schomaker erkundigt sich, warum der OR Epe nicht  zu der Vorlage angehört werden musste.

EStR Willems weist darauf hin, dass der Hasesee, laut Katasterdaten, nicht in den Geltungsbereich des Ortsteil Epe fällt. Gleichwohl kann der Ortsrat des angrenzenden Ortsteils Epe dazu eine Empfehlung abgeben.