Beschluss: zur Kenntnis

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der „Eper Kirchweg“, bestehend aus den Flurstücken 29 und 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Epe unter der lfd. Nr. 31, wird vom südlichen Einmündungsbereich des Hasesee-Rundweges, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Bramsche unter der lfd. Nr. 243, bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe eingezogen. Die Gesamtlänge der Einziehungsstrecke beträgt 445 Meter. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Zur Wegefläche entlang der Allee wird klargestellt, dass durch die Einziehung lediglich die rechtliche Zweckbestimmung des Wegeteilstücks als öffentlicher Verkehrsweg und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht entfällt. Die vorhandenen Bäume bleiben weiterhin erhalten, das Betreten der noch vorhandenen schadhaften Wegefläche ist auf eigene Gefahr weiterhin möglich.

OBM Kiesekamp informiert über den Stand zum Eper Kirchweg und die Erweiterung des Beschlussvorschlags um Punkt zwei.

 

EStR Willems erläutert den zweiten Punkt der Vorlage und den gefassten Beschluss des VA am 21.04.2016.

 

Der Ortsrat stimmt der Vorlage und dem Vorschlag zu.