Herr Fünfzig informiert den Ortsrat ausführlich über die Erschließungswege für die einzelnen Anlagen der Windparks. Auf die Nachfrage von ORM Stuckenberg ob der Ist-Zustand der Straßen vor Beginn der Bauphasen festgestellt worden sei, erklärt Herr Tangemann, dass für alle betroffenen Straßen ein Beweissicherungsverfahren stattfinde. Alle Straßen sind nach Bautätigkeit in den gleichen Zustand zu versetzen wie vor Beginn der Tätigkeit. Gleiches gelte für Kreis- oder Landesstraßen nur das hier der Landkreis Osnabrück bzw. das Landesbauamt als Baulastträger zuständig seien. Auf den Hinweis von ORM Schomaker, dass die Riester Allee (K-147) auf Grund des Windparks Rieste bereits stark beschädigt sei und Höhenunterschiede zwischen 15 – 20 cm aufweise, antwortet Herr Tangemann, dass die Stadt Bramsche den Hinweis an den für die Straße zuständigen Landkreis Osnabrück weitergeben werde.

Herr Tangemann weist den Ortsrat darauf hin, dass weder er selbst noch Herr Fünfzig Auskünfte darüber geben könnten, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei oder über die Anzahl der zu erwartenden Transporte. Sobald die Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen, müssten von den Betreibern Ausnahmegenehmigungen im zuständigen Fachbereich 2 beantragt werden.