Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 903/1 der Gemarkung Bramsche, Flur 4, wird gemäß § 6 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem Verkehr als öffentliche Parkfläche gewidmet.

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

OBM Remme  lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 11-16/927 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig