Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 50/44 der Gemarkung Bramsche, Flur 2, wird gemäß § 6 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem Verkehr als öffentliche Parkfläche gewidmet.

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

OBM Remme lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 11-16/926 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig