Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der neuen Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A1/Schleptrup“ wird - abweichend von der grundsätzlichen Systementscheidung - auf ein abgegrenztes Entwässerungssystem abgestellt, welches auch die Kosten des Regenrückhaltebeckens beinhaltet.

 

 

 

 


LSBD Greife erläutert die Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.