Ein Bürger fragt, ob die angesprochen Schüttgutmenge zusätzlich zu den bisher genehmigten Mengen bearbeitet werden darf. LSBD Greife bejaht dies.

 

Ein Bürger möchte wissen auf welchem Gefahrenstoff das Hauptaugenmerk bei Fa. Dallmann liegt. Herr Dr. Wächter erklärt, dass es sich hierbei um den Stoff PAK handelt. Der Bürger möchte außerdem wissen, in welcher Form dieser PAK-Stoff wirksam wird. Herr Dr. Wächter erklärt, dass die Immission nur über den Staubweg kommen kann. Alle Stoffe sind nicht flüchtig und können sich nicht in Gase verwandeln. Sie können nur an Staub gebunden ausgetragen werden. Der Bürger fragt, wie die Staubbelastung auf dem Transportweg eingedämmt wird. LSBD Greife erklärt, dass das Material in der Halle berieselt wird (feucht ist), sodass das Austreten von Stäuben minimiert wird. Außerhalb der Halle ist das Förderband auch abgedeckt bis zum Schiff.   

 

Ein Bürger fragt, ob jetzt auch schon Schadstoffe in der Luft sind. Herr Dallmann erklärt, dass der jetzt vorhandene Staub nur von den fahrenden LKW’s verursacht wird und nicht von der Anlage selbst. Der Bürger möchte außerdem wissen, ob die Genehmigung nur für bestimmte Abfälle gilt. Herr Dr. Wächter erklärt, dass sich die Genehmigung auf eine bestimmte Anzahl an Abfallschlüsselnummern beschränken wird.

 

Ein Bürger erklärt, dass er es sehr bedenklich findet, dass bereits jetzt schon PAK-haltige Stoffe umgeschlagen werden. Herr Dr. Wächter erläutert, dass das PAK nicht in seiner reinen Form vorliegt, sondern hier in Teer-Asphalt gebunden ist. Solange man daraus nicht einen sehr feinen Staub herstellt, können diese PAK-haltigen Stäube auch nicht weit getragen werden.

 

Ein Bürger möchte wissen, wie der Grundwasserschutz aussieht. LSBD Greife erklärt, dass die Flächen voll versiegelt sind und nichts in den Untergrund gelangen kann. Herr Dallmann erläutert dazu, dass die Berieselung in der Halle nur in dem Maße durchgeführt wird, sodass das Wasser von dem Material absorbiert wird. Hier läuft kein Wasser ab. Messungen werden jährlich durchgeführt.

 

Eine Bürgerin fragt, ob die Anlage auf der rechten Seite (von Engter aus kommend) so bleiben wird oder diese auch auf die linke Seite verlagert wird. Sie möchte außerdem wissen, was mit der Bundesstraße bezüglich der Staubbelastung geregelt wird und ob der Wall noch bepflanzt wird. LSBD Greife erläutert, dass der Wall noch bepflanzt wird. Auf dem neuen Areal wird es eine Reifenwaschanlage geben. Bei dem jetzigen Bestand ist dies nicht vorhanden, die Reinigung der Straße müsste von Fa. Dallmann mechanisch erfolgen.

 

Eine Bürgerin fragt, ob die 2009 genehmigte Anlage schon in Betrieb ist, da sie immer noch in einem Bauzustand ist. Herr Dallmann antwortet, dass diese Anlage noch nicht in Betrieb ist. Die Bürgerin fragt, warum in der BImSchG-Genehmigung steht, dass hier keine Staubbelastung zu erwarten ist. LSBD Greife weist darauf hin, dass die BImSchG-Genehmigung von der Gewerbeaufsicht in Osnabrück genehmigt wird. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Staubimmissionsgutachten erstellt. Auch bei der BImSchG-Genehmigung wurde die Frage nach dem Staub behandelt.

 

Ein Bürger fragt, ob sich bei der Genehmigung, bezüglich der Geruchsbelastung, bestimmte Messintervalle festlegen lassen. LSBD Greife erklärt, dass es bestimmte Auflagen geben wird und dass direkt nach der Inbetriebnahme einer Anlage bestimmte Messwerte überprüft werden. Außerdem wird es durch die Gewerbeaufsicht immer wieder Überprüfungen geben.   

 

Ein Bürger fragt, ob man mit der Genehmigungsbehörde schon Kontakt hatte, ob eventuell Immissionsmessungen durchgeführt werden müssen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfiehlt er dem Standentwicklungsausschuss sich erst dann näher mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, sofern man den Ist-Zustand aufgenommen hat. LSBD Greife geht davon aus, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gutachten gefordert werden (Schall- und Staubimmissionen). Dieses ist jedoch Bestandteil des Verfahrens und muss nicht im Vorfeld durchgeführt werden.

 

Eine Bürgerin möchte wissen wie groß die Region ist, aus der die Abfälle antransportiert werden und wo die nächste vergleichbare Anlage zu finden ist. Herr Dallmann antwortet, dass man sich hinsichtlich der Anfahrtswege auf regionaler Ebene befindet. LSBD Greife erklärt, dass eine vergleichbare Anlage nicht bekannt ist. 

 

Ein Bürger fragt nach den Vorgaben bezüglich der Lärmbelästigung. LSBD Greife erklärt, dass dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft wird (Schallgutachten). Der Bürger erkundigt sich über die Arbeitszeiten. Herr Dallmann erklärt dass hier regulär zwischen 6 Uhr – 17 Uhr gearbeitet wird.

 

Eine Bürgerin fragt, was man bezüglich der Lärmimmission unter „tags“ versteht. LSBD Greife erklärt, dass hier Werktage (6-22 Uhr) gemeint sind. An Sonn- und Feiertagen gelten verschärfte Werte. Die Bürgerin fragt außerdem, welche Werte bei der offenen Fläche bezüglich der Lärm- und Staubimmission festgelegt sind. LSBD Greife erklärt, dass die Werte im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt werden und laufend überprüft werden.

 

Ein Bürger stellt fest, dass die geplante Halle mit 30 x 60 m nicht gerade überdimensioniert wirkt. Was bedeutet dies bei einer weiteren Expansion ? Wird diese Halle zukünftig noch größer ? Herr Dallmann erklärt, dass die geplante Dimension der Halle ausreicht.

 

Ein Bürger fragt, ob es richtig sei, dass momentan schon Material auf der Südseite des Kanals gebrochen wird. Er fragt, wo dieses gebrochene Material derzeit verbleibt. Herr Dallmann antwortet, dass dieses Material zur Zeit wieder eingebaut wird, was auch zulässig ist. Ab 2018 ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr erlaubt. Dann wird das PAK belastete Material in die Verbrennung gegeben.

 

Eine Bürgerin erklärt, dass es durch die Firma Bunte hin und wieder zu Geruchsbelästigungen kommt und möchte wissen, ob man diesbezüglich auch Rückmeldungen anderen Bürgern erhält. LSBD Greife erklärt, dass es direkt nach der Inbetriebnahme, hinsichtlich der Geruchsbelästigung,  sehr viele Meldungen gab. Die Firma hat daraufhin jedoch nachgebessert. Derzeit liegen keine Beschwerden vor. Sollten massive Probleme auftreten, dann bekommt die Verwaltung auch eine Rückmeldung vom Gewerbeaufsichtsamt.

 

Ein Bürger möchte wissen, was mit der Trinkwasserqualität geschieht, sofern Stoffe der Firma Dallmann in das Grundwasser gelangen würden. Herr Dr. Wächter erklärt, dass es sich bei der geplanten Anlage um eine vollständig versiegelte Anlage handelt, sodass es keine Möglichkeit gibt, dass Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.

 

Ein Bürger fragt, ob man die Gefahren, bezüglich der Brandholzabfälle überhaupt benennen kann. Herr Dr. Wächter erklärt, dass  man für diese Art Abfall auch eine Abfallschlüsselnummer eingeführt hat, ohne genau zu wissen, wie diese Brandabfälle genau zusammen gesetzt sind.

 

Ein Bürger fragt, wie der weitere Werdegang dieses Antrages aussieht. LSBD Greife erklärt, dass den Gremien im Stadtrat die Möglichkeit gegeben wird sich zu äußern. Das Bauleitplanverfahren und das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG laufen jedoch öffentlich ab. Hierbei wird die Öffentlichkeit intensiv und vollumfänglich informiert.

 

Ein Bürger fragt, ob bei der Firma Bergscheider eine Genehmigung vorliegt, da diese ebenfalls gefährlich Stoffe umschlägt. LSBD Greife bejaht dies.

 

Ein Bürger fragt, ob die Firmen einen bestimmten Radius einhalten müssen, sodass sie nicht noch näher an die Wohnbebauung heran rücken. LSBD Greife erklärt, dass es beabsichtigt ist auf der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 141 zu bleiben. Es ist nicht angedacht in die dahinter liegende Fläche zu gehen. Gleichwohl ist die Verwaltung auch in der Zukunft dazu angehalten Gewerbeflächen auszuweisen.