LSBD Greife trägt vor.

 

Die Genehmigung der Fa. Dallmann nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, zum Umschlag von jährlich 100.000 t bzw. täglich 1.350 t Schüttgütern, (Edelsplitte, Sand/Kies, Mineralgemische, Granulate) soll erweitert werden. Geplant ist:

 

-       Ein Lager für nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 20.000 t (Schüttgutboxen)

-       Ein Lager für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von 10.000 t (Halle 35 x 60 m mit Sprinkleranlage)

-       Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen mit 2.000 t/Tag (über Radlader auf LKW bzw. LKW auf Schiff)

-       Umschlag gefährlicher Abfälle mit 2.000 t/Tag

-       Behandlung (Sieben/Brechen) von nicht gefährlichen Abfällen mit 2.000 t/Tag

-       Behandlung (Sieben/Brechen) gefährlicher Abfälle mit 2.000 t/Tag

-       Ein Lager für Eisen- und Nichteisenschrotte mit 1.500 t/Tag  

 

Unter „Abfall“ bezeichnet der Gesetzgeber viele Stoffe, die einmal ausgeliefert oder als Baumaterial eingesetzt wurden.  Als „gefährlicher Abfall“ werden Materialien aufgrund von bestimmten Inhaltsstoffen bezeichnet. Fa. Dallmann wird auf ihrem Gelände beide Abfallgruppen behandeln. Zu den „nicht gefährlichen Abfällen“ zählen dabei zum Beispiel Abfälle aus dem Abbau nichtmetallhaltigen Bodenschätzen, Abfälle aus Keramikerzeugnissen wie Fliesen, Ziegeln, Steinzeug, Abfälle aus der Forstwirtschaft wie Baumstubben, aber auch Bauholz, Gipsbaustoffe, Grassoden oder Straßenkehricht. 

 

Die „gefährlichen Abfälle“ werden in der genannten Halle gelagert und bearbeitet. Hier werden kohlenteerhaltige Bitumengemische (Straßenaufbrüche), die die Fa. Dallmann schon jetzt an der Ostseite der Landesstraße bricht, zukünftig aber auf der Westseite, in der Halle und damit unter Dach brechen will, bearbeitet. Zu den „gefährlichen Abfällen“ zählen auch Gleisschotter der DB, feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, Holz (sofern es behandelt war wie Dachsparren, Bahnschwellen oder Brandholz). Fa. Dallmann hat die Bitte geäußert den Bebauungsplan Nr. 141 zu ändern, um die genannten Stoffgruppen dort zu lagern, umzuschlagen und teilweise behandeln zu können.

 

Schon im Planverfahren müssen schalltechnische Überprüfungen und Prognosen zu Staubemissionen erfolgen. Es handelt sich um ein öffentliches Bauleitplanverfahren mit Bürgerbeteiligung, wobei auch nach dem Abschluss des Verfahrens noch kein Baurecht gegeben wäre, da Fa. Dallmann dann ein ebenfalls öffentlich zu führendes Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beantragen hätte, das vom Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg verfahrensgemäß betreut würde.

 

Herr Dr. Wächter (Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten) trägt vor.

 

Das Abfallsystem ist streng geregelt, dafür gibt es sogenannte Abfallschlüsselnummern (ASN). Jeder ASN ist eine „offizielle“ Bezeichnung zugeordnet. Bei den Stoffen, die den Abfall von Fa. Dallmann gefährlich machen, handelt es sich um Schwermetalle, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Herbizide.

 

Vorsitzende Brinkhus weist darauf hin, dass die vorgestellten Präsentationen den Fraktionen geschickt werden sollen, um darüber zu beraten.