Dipl.-Ing. Tangemann trägt vor.

 

Als Änderung soll im Beschlussvorschlag Nr. 6 der Teilsatz „gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht“ gestrichen werden.

 

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie und der Bundestraße. Diese beiden Maßnahmen werden voraussichtlich ca. 2,9 Mio. € kosten, wobei 1,9 Mio. € fördermittelfähige Kosten sind (werden von Bund- und Landesmitteln bezuschusst) und 1 Mio. € bei der Stadt Bramsche, als Eigenanteil, verbleiben würden. Diese Maßnahme ist jedoch erforderlich um die Gesamtfläche überhaupt entwickeln zu können. Gleichwohl wird sich die Lärmbelastung in den meisten Bereichen mehr als halbieren. Weiterhin sind in die Kosten- und Finanzierungsplanung ein Zuschuss für die Förderung von privaten Maßnahmen (Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden) von ca. 800.000,00 € einkalkuliert worden. Dies muss im Einzelfall mit den Eigentümern erörtert werden. Die Gesamtkosten, nach den vorbereitenden Untersuchen, sind auf ca. 16,6 Mio. € geschätzt worden, von denen 14,1 Mio. € förderfähige Kosten darstellen. Durch Grundstücksverkäufe werden jedoch auch Einnahmen erzielt, sodass die Gesamtinvestition, die nicht durch Einnahmen gedeckt ist, bei 9 Mio. € liegt. Von diesen 9 Mio. € werden voraussichtlich ca. 6 Mio. € Fördermittel sein, sodass insgesamt 3 Mio. €, über 10 Jahre kalkuliert, als Eigenanteil bei der Stadt Bramsche bleiben. Wenn eine endgültige Aufnahme sichergestellt ist, würde dies eine jährliche Belastung von 300.000,00 € bedeuten.

 

Die Verwaltung (BGM Pahlmann, LSBD Greife, Dipl.-Ing. Tangemann) erklärt, dass mit der Beschlussfassung keine Durchführungsverpflichtung hinsichtlich der gesamten Maßnahme gegenüber dem Land verbunden ist. Vielmehr geht es nur um die Absichtserklärung, Maßnahmen, für die später tatsächlich Fördermittel in Anspruch genommen werden, mit dem vorgesehenen städtischen Anteil gegen zu finanzieren. Alle weiteren Durchführungsschritte bedürfen selbstverständlich noch der erforderlichen städtischen Gremienbeschlüsse, insbesondere der Beschlüsse des Rates über die erforderlichen Haushaltsmittel.  

 

Herr Hüsken fragt, ob die Firma Eilers bei der Umsetzung des Konzeptes zwangsenteignet wird. LSBD Greife erklärt, dass dies natürlich nicht der Fall sei. Die Darstellung im Erneuerungskonzept wurde falsch interpretiert. Die Schraffur bedeutet „Neuorganisation der Parkflächen“, was nicht bedeutet, dass hier Gebäude abgerissen werden, sondern hier lediglich über eine Neuorganisation der Parkflächen nachdenkt wird. Selbstverständlich geschehen solche Überlegungen unter Einbeziehung der betroffenen Eigentümer.

 

OBM Remme lässt über die Vorlage 899 mit der Änderung abstimmen.

 

Dafür: 19         Dagegen: 0     Enthaltung:1