Beschluss: einstimmig angenommen

Dipl.-Ing. Tangemann trägt vor. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung ausdrücklich empfiehlt die Abbaugenehmigung bis zum 31.12.2021 zu befristen.

 

RM Specht fragt, ob davon auszugehen ist, dass das Auffüllungsmaterial auch ordnungsgemäß ist. Dipl.-Ing. Tangemann verweist darauf, dass die Durchführung der Auffüllung dem Landkreis Osnabrück obliegt. Hier wird es auch stichprobenartige Kontrollen geben.

 

Herr Droste fragt, ob das Rekultivierungsgebiet 1, welches der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden soll, dann wieder ackerbar ist und ob die Anpflanzungen mit Laubgehölzen durchgeführt werden. Dipl.-Ing. Tangemann geht davon aus, dass die Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung auch mit tauglichem Ackerboden aufgefüllt wird. Die Anpflanzungen werden zum großen Teil aus Laubgehölzen bestehen, der Waldmantel wird aus Gehölzen gestaltet, die zum Teil kleiner sind (Staffelgehölze), um eine Waldkante herrichten zu können.

 

Herr Neils merkt an, dass der ursprüngliche Plan etwa eine Abbauzeit bis 2007 vorgesehen hat und es erst heute dargelegt wurde, dass dieser gar nicht gestimmt hat. Dipl.-Ing. Tangemann erklärt, dass hier die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück zuständig ist und in der ursprünglichen Genehmigung von 1993 keine zeitliche Befristung verankert war. Durch die jetzige Beschlussvorlage wird es jedoch so sein, dass der Abbau bis zum Jahr 2020 befristet ist und im Jahr 2021 die letzten Rekultivierungsmaßnahmen abgeschlossen sein müssen. Dieses wird der Landkreis Osnabrück kontrollieren.

 

RM Quebbemann erklärt, dass die Flächen nach der abgeschlossenen Rekultivierung hochwertiger als vor dem Abbau sein werden.

 

OBM Kaden lässt über die Vorlage 908 abstimmen

Einstimmig dafür