Beschluss: einstimmig angenommen

Dipl.-Ing. Tangemann trägt vor. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung ausdrücklich empfiehlt die Abbaugenehmigung bis zum 31.12.2021 zu befristen.

 

RM Specht fragt, ob davon auszugehen ist, dass das Auffüllungsmaterial auch ordnungsgemäß ist. Dipl.-Ing. Tangemann verweist darauf, dass die Durchführung der Auffüllung dem Landkreis Osnabrück obliegt. Hier wird es auch stichprobenartige Kontrollen geben.

 

RM Quebbemann erklärt, dass die Flächen nach der abgeschlossenen Rekultivierung hochwertiger als vor dem Abbau sein werden.

 

Vorsitzende Brinkhus lässt über die Vorlage 908 abstimmen

 

Einstimmig dafür