Ein Bürger fragt, ob die Stadt das Gelände des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ schon gekauft hat. LSBD Greife antwortet, dass dies nicht der Fall ist. Der Bürger merkt an, dass bei der Sanierung der Dorfgemeinschaftsanlage keine Vorlage für den Neubau vorliegt. LSBD Greife erklärt, dass es Aufgabe der Verwaltung sei eine Beschlussvorlage zu erstellen, die den Vorschlag der Verwaltung beinhaltet. Aufgabe der Politik ist es darüber zu beraten, sie anzunehmen oder ggf. zu verändern.

 

Ein Bürger erklärt, dass er anwaltlich gegen das Protokoll der BauBeCon vorgegangen ist. Hier steht drin, dass es bislang keinerlei Untersuchungen oder Planungen für die Straße westlich der Bahn gibt. Im § 141 BauGB steht, dass man in einem Antrag auf Förderung eines Bau- oder Sanierungsgebietes auch negative Tatsachen mit aufnehmen muss. Dipl.-Ing. Tangemann erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Oeversberg“ in den Jahren 1978-1988 in einem Aufstellungsverfahren war. Der ursprüngliche Geltungsbereich wurde damals deutlich reduziert, da im Bereich Düstergatt ein § 28 a BNatSchG Biotop mit einer Planstraße überplant worden ist. Die vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet und das städtebauliche Entwicklungskonzept lassen jedoch erkennen, dass die heute nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen nicht beeinträchtigt werden. Die jetzt geplante Straße befindet sich im Gleisbett, außerdem handelt es sich hierbei um einen Vorentwurf, der noch nicht verbindlich ist.

 

Ein Bürger fragt, ob die 4 Grundstücke der Firma August Eilers an der Moltkestraße aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden können. Außerdem möchte er wissen warum das eingeschossige Gebäude mit den zwei Gesundheitspraxen abgerissen werden soll, um Parkplätze entstehen zu lassen. Dipl.-Ing. Tangemann bietet ein Gespräch in kleiner Runde an, um Detailfragen zu klären.