Herr Furche erläutert die Produkte 21101 bis 29101 des Haushaltsplanentwurfes 2016 in ihrer Reihenfolge. Änderungen/Empfehlungen aus den Ortsräten und der Stadtverwaltung liegen dazu nicht vor.

 

Frau Christ-Schneider erkundigt sich vorab, ob neben der Förderung für Mittagessen in Schulen über das Bildung- und Teilhabepaket (BuT) eine weitere finanzielle Unterstützung für Eltern möglich sei, die knapp über der Einkommensgrenze liegen.

Herr Furche verneint dies und weist auf den erheblichen Verwaltungsaufwand einer   Einkommensberechnung im Rahmen eines Antragsverfahrens und evtl. Kosten einer zusätzlichen Bezuschussung hin.

Herr Quebbemann stellt fest, es gebe immer soziale Ungerechtigkeiten bei festgelegten Wertgrenzen. Er warne vor einem zusätzlichen extrem hohen Personal- und Verwaltungsaufwand bei zusätzlichen Einkommensberechnungen für eine erweiterte Bezuschussung von Mittagessen an den Schulen.

 

Produkt 21103 – Grundschule Achmer

 

Herr Furche erläutert, es seien u. a. Kosten i.H.v. 16.000,00 Euro für die Planung der Wärmeversorgung veranschlagt.

Herr Quebbemann stellt fest, hier handele es sich um die Summe, die bereits im letzten Nachtragshaushalt entsprechend intensiv diskutiert worden sei. Nach dem Stand des AK „Dorfgemeinschaftsanlage“ scheine es nicht zwingend erforderlich, diese Planungskosten in 2016 zu veranschlagen. Er würde diese Kosten aus dem Haushalt 2016 herausnehmen wollen.

Herr Müller erläutert, die Planungskosten seien für eine energetische Analyse des „Quartier Schulstraße Achmer“. Hierbei handele es sich um mehrere städtische Immobilien, bestehend der Grundschule und DGA Achmer, einem Feuerwehr- und Sportplatzgebäude und einem Wohnhaus. Für diese Gebäude solle ein gemeinsames Beheizungssystem im Gegensatz zur Einzelbeheizung untersucht werden. Eine Lösung könne die gemeinsame Nutzung einer in der Nachbarschaft befindlichen Biogasanlage sein. Ob dies lohnend sei, müsse untersucht werden.

Frau Specht findet den Vorschlag interessant, eine energetische Verbundslösung zu prüfen. Es bleibe jedoch abzuwarten, wie letztendlich die DGA ausgestaltet werde. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten die Kosten jedoch aus dem Haushalt herausgenommen werden.

ESTR Willems empfiehlt die veranschlagten Planungsmittel im Haushalt zu belassen, jedoch eine Ausgabe der Planungsmittel von einer VA-Entscheidung im laufenden Haushaltsjahr abhängig zu machen.

Frau Severit-Wobker hält die Maßnahme für sinnvoll und plädiert für den Verbleib der Mittel im Haushalt.

Herr Müller erläutert, dass die Maßnahme auf jeden Fall sinnvoll sei. Das Ergebnis der Untersuchung könne für die weiteren Planungen bezüglich einer DGA-Sanierung oder DGA-Neubau hilfreich sein und verwendet werden.

Herr Quebbemann erklärt, die DGA-Planungen werden sich über das Jahr 2017 erstrecken, somit sei keine Eilbedürftigkeit die Mittel in 2016 zu veranschlagen. Für die DGA seien 220.000,00 Euro aus dem Jahr 2015 im Haushalt veranschlagt, hier ständen gegebenenfalls Mittel zur Verfügung. Er sei nicht gegen die energetische Analyse, halte jedoch die Planungskosten im Haushalt 2016 für nicht erforderlich. Auch die Stadtwerke Bramsche sollten an den Planungen beteiligt werden und sich einbringen.

Herr Müller betont, die Planungskosten seien für das gesamte „Quartier Schulstraße“, der Fokus solle nicht ausschließlich auf die DAG-Planungen gerichtet werden.

Frau Marewitz fragt nach, was es bedeuten würde, die veranschlagten Planungskosten im Haushaltsentwurf 2016 zu streichen.

Herr Müller antwortet, dass dann kein Auftrag erteilt werden könne. Würden die Mittel aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für die DGA genommen, würden sie dort später fehlen.

Vors. Höveler lässt darüber abstimmen, ob die veranschlagten Planungskosten im Haushaltsentwurf 2016 entfallen sollen.

Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung;

Die veranschlagten Planungskosten i.H.v. 16.000,00 Euro verbleiben im Haushaltsplanentwurf 2016 unter dem Produkt 21103 Pos. 26 – Planung Wärmeversorgung.

 

Produkt 21104 – Grundschule Martinusschule

 

Herr Furche weist auf die veranschlagten Mittel für die Schulhofsanierung i.H.v. 45.000,00 Euro und die Möblierung eines Speiseraumes für die Ganztagsschüler i.H.v. 5.000,00 Euro hin.

Frau Völkmann fragt nach, welche Planungen und Wünsche der Martinusschule konkret vorliegen.

Herr Furche erläutert, dass der Essraum von der Martinusschule gewünscht worden sei. Ein  vorhandener Klassenraum, neben der schon bestehenden Küche, solle mit einem Durchbruch als Speiseraum genutzt werden. Im Obergeschoss solle dafür ein Klassenraum hergerichtet werden.

Herr Müller ergänzt, im hinteren Teil des Schulhofes habe es bereits eine Sanierung gegeben.

Es sei nunmehr geplant, den vorderen Teil des Schulhofes zur Bismarckstraße zu sanieren, da das Pflaster abgängig sei. Dieser Wunsch sei von der Schule geäußert worden.

Frau Völkmann fragt nach, ob der Durchbruch zum Speiseraum und die Essensausgabe mit weiteren Kosten verbunden sei.

Herr Furche erklärt, die baulichen Maßnahmen ließen sich aus der allgemeinen Bauunterhaltung bestreiten. Hinsichtlich der Essenausgabe sei eine Anlieferung von Mittagessen geplant, die erforderlichen Warmhaltevorrichtungen würden aus den Möblierungskosten angeschafft. Es handele sich voraussichtlich um die Ausgabe von ca. 40 Mittagessen täglich.

Frau Völkmann möchte wissen, warum die Martinusschule nicht mehr die Mensa der Hauptschule nutzen möchte.

Herr Furche antwortet, die Martinusschule habe dies mit der Zeitersparnis begründet. Der Gang zur Hauptschule und das Mittagessen würden ca. 50 Minuten betragen. Dieser Zeitraum ließe sich verringern und die eingesparte Zeit könne für schulische Dinge genutzt werden.

Frau Christ-Schneider kann das Bedürfnis der Schule gut verstehen, da die 40 Schüler ja auch noch von 2 Lehrkräften begleitet werden müssten.

Frau Severit-Wobker weist darauf hin, dass die Schüler ja auch noch zum Sport in die Turnhalle der Hauptschule gehen würden, dies sei ein ziemlich hoher logistischer Aufwand.

Frau Specht gibt zu bedenken, dass aufgrund bisheriger Erfahrungen oftmals ein Systemwechsel bei der Anlieferung von Mittagessen erfolge. Sie regt an, erst einmal weiter die Möglichkeit des Mittagessens in der Mensa der Hauptschule zu nutzen, zumal die Küche in der Martinusschule räumlich beengt sei. Weiterhin könne der Gang zur Mensa als Verkehrserziehung genutzt werden.

Frau Marewitz unterstützt den Wunsch der Schule nach einem Speiseraum.

Frau Völkmann erklärt, der Wunsch der Martinusschule sei verständlich. Der Weg zur Mensa der Hauptschule sei jedoch zuzumuten. Die Esseneinnahme in der Schule führe auf Dauer zu einer räumlichen Enge. Hier seien alle Aspekte und künftige Kosten zu bedenken.

Herr Müller erläutert, der vorgesehene Speiseraum in der Martinusschule sei ein großer Raum, der künftig auch als Multifunktionsraum genutzt werden solle. Die schmale Küche diene lediglich zur Ausgabe der Mittagessen.

Frau Hesselmann erklärt, dass sich der Essenspreis in der Mensa der Hauptschule verändern werde, wenn dort täglich ca. 40 Essen weniger ausgegeben würden. Weiterhin erkundigt sie sich nach dem bisherigen Ablauf des Mittagessens.

Herr Furche erläutert, dass die Kinder zu Mensa begleitet würden. Für die Essensausgabe an die Schüler der Martinusschule sei eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt worden. Diese könne später die Essensausgabe in der Martinusschule übernehmen.

Frau Severit-Wobker merkt an, den Schülern der Martinusschule müsse schon der Weg zur Turnhalle Hauptschule zugemutet werden, mit der Schaffung eines Essensraumes könne man einen Weg sparen, dies solle man ermöglichen.

 

Frau Völkmann fragt nach, ob die veranschlagten Kosten i.H.v. 45.000,00 Euro für die geplante Schulhofsanierung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig seien, zumal ja bereits weite Teile saniert seien.

Herr Müller erläutert, es handele sich um den Eingangsbereich zur Bismarckstraße. Aufgrund von Absackungen im Pflaster sehe er hier Handlungsbedarf und halte die Sanierung jetzt für notwendig. Man könne nicht beurteilen, wie sich der Zustand verschlechtern werde, wenn nicht saniert werde.

 

Herr Furche erläutert die weiteren Produkte des Haushaltsplanentwurfes 2016.

Herr Quebbemann bittet um Angabe der Schülerzahlen der letzten 5 Jahre sowie um die Teilnehmerzahlen im Ganztagsbereich auf dem jeweiligen Produktvorblatt.

 

Produkt 21108 – Grundschule Engter

 

Frau Christ-Schneider möchte wissen, wofür die Summe i.H.v. 35.000,00 Euro unter Pos. 26 vorgesehen sei.

Herr Müller führt aus, es handele sich um Umbau- und Anpassungsmaßnahmen für den Speiseraum in der GS Engter.

Frau Specht fragt nach, ob LED-Beleuchtung installiert werde.

Herr Müller bestätigt dies.

 

Produkt 21201 – Hauptschule

 

Frau Specht weist auf die Kosten für die Miete der Unterrichtsräume in der „Brücke“ hin. An dieser Stelle spricht sie der „Brücke“ ihren Dank für die schnelle Hilfe und gute Zusammenarbeit aus.

 

Produkt 21501 – Realschule

 

ESTR Willems erklärt, die Kosten i.H.v. 22.000,00 Euro unter Pos. 2 –Schulsachkostenerstattung für Realschüler im Hauptschulgebäude- entfallen. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen und dem Landkreis Osnabrück sei es möglich, durch die Umnutzung einzelner Räume im nächsten Schuljahr 2016/17 noch einmal 2 Realschulklassen im Gebäude Malgartener Straße aufzunehmen. Dies allerdings nur für diesen Jahrgang. Zum Schuljahr 2017/18 würden dann voraussichtlich 4 Klassen in das Gebäude der Hauptschule als Außenstelle der Realschule wechseln. Dies sei für die Schulabläufe beider Schulen eine wesentlich bessere Lösung. Der Landkreis Osnabrück habe dem zugestimmt. Daher entfalle die Schulsachkostenerstattung.

Herr Quebbemann begrüßt die Entscheidung. Dies sei eine klare Botschaft an die Eltern, die bislang darüber im Unklaren waren, wo im nächsten Schuljahr die Beschulung der Realschüler erfolgen werde.

 

Produkt 25201 – Tuchmacher Museum

 

Frau Christ-Schneider merkt an, dass die veranschlagten Kosten für die erforderliche Sanierung des „Siegelhauses“ doch wohl nicht ausreichend seien.

Herr Müller erläutert, die Sanierung des „Siegelhauses“ i.H.v. 60.000,00 Euro sehe eine Erhaltung der Gebäudesubstanz vor. Dies sei die Außenfassade, wie Fenster, Türen und Dachflächen. Es handele sich nicht um eine Komplettsanierung.

Frau Christ-Schneider stellt die Frage, ob es nicht sinnvoller sei, gleich eine Komplettsanierung des „Siegelhauses“ durchzuführen und ob der Fassadenanstrich wirklich so teuer sei.

Herr Müller erklärt, dass es zunächst um den Erhalt der Bausubstanz des „Siegelhauses gehe, die Kosten des Fassadenanstriches seien gerechtfertigt.

Herr Quebbemann betont, dass es sinnvoll sei, die Gesamtkosten der Sanierung zu kennen. Aufgrund des Schimmelbefalls des „Siegelhauses“ sei keine Nutzung möglich, er schlage vor,  ein Gesamtnutzungskonzept zu erstellen und die Kosten einer Komplettsanierung zu ermitteln.

Herr Müller plädiert dafür, die Kosten für die Fassadensanierung nicht zu verschieben, da die Gebäudesubstanz erhalten werden müsse, auch im Hinblick auf den Denkmalschutz. Die hier vorgesehenen Maßnahmen seien auf jeden Fall und unabhängig von einem noch zu erstellenden Nutzungskonzept allein zur Erhaltung des Gebäudes erforderlich.

Frau Schäfer verweist auf den akuten Schimmelbefall des Gebäudes und auf die Pflicht der Stadt Bramsche das Gebäude zu erhalten.

Frau Christ-Schneider bekundet ebenfalls Interesse an einem Gesamtkostenvoranschlag für eine Komplettsanierung. Die Sanierung der Außenfassade zum jetzigen Zeitpunkt halte sie für absolut notwendig.

Herr Müller erläutert die Ursachen der Schimmelbildung und beabsichtigten baulichen Sanierungsmaßnahmen.

Herr Quebbemann erklärt, er vermisse ein Gesamtkonzept für die Nutzung der Räumlichkeiten sowie eine Gesamtkostenkalkulation. Es gebe zu viele offene Fragen, er könne den Sanierungsmitteln nicht zustimmen.

Herr Müller betont noch einmal die Notwendigkeit des Gebäudeerhalts im Hinblick auf den Denkmalschutz, unabhängig von einem späteren Nutzungskonzept.

ESTR Willems weist darauf hin, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handele, unabhängig von der derzeitigen Nutzung durch das Tuchmacher Museum. Die Maßnahmen seien zwingend notwendig zur Gebäudeerhaltung. Es sei sinnvoll ein Nutzungskonzept für das Gebäudes zu entwickeln. Um eine weitere Verschlechterung der Bausubtanz zu verhindern, müssten diese Kosten im Haushalt verbleiben.

Frau Specht erkundigt sich, ob es für die Sanierung des denkmalgeschützten „Siegelhauses“ nicht Fördermittel gebe und ob dafür nicht ein Konzept einer Komplettsanierung förderlich sei. Weiterhin, ob es eventuell kontraproduktiv sei, vorab mit einer Sanierung in Eigenregie zu beginnen.

Herr Müller erklärt, man könne versuchen Fördermittel zu beantragen. Das Gebäude sei bereits einmal mit Fördermitteln grundsaniert worden, daher sei es schwierig erneut Fördermittel zu erhalten.

 

Produkt 27101 – Volkshochschule

 

ESTR Willems erläutert in diesem Zusammenhang, dass für die haushaltsmäßige Absicherung des Projektes HpH/VHS eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt sei. Dies sei erforderlich um für das laufende Haushaltsjahr Rahmenbedingen zu schaffen, um notwendige Entscheidungen treffen zu können.

 

Produkt 27201 – Bücherei

 

Alle Fraktionen sprechen sich ausdrücklich für die Neumöblierung im Sinne einer funktionalen Verbesserung für die Nutzer der Bücherei aus.

 

Produkt 28101 – Zuschüsse Heimat- und Kulturpflege

 

TOP 5.1 Zuschussantrag Intern. Arbeitskreis für Musik e.V. wird behandelt.

 

ESTR Willems betont, dass es seitens der Verwaltung keine Empfehlung zum Antrag gebe.

Frau Marewitz erklärt, es handele sich zwar um ein gutes Angebot, solle aber nicht bezuschusst werden.

Frau Eggemann schließt sich dem an.

Frau Specht sieht dies ebenso, schlägt jedoch eine einmalige Unterstützung i.H.v. 1.000,00 Euro vor.

ESTR Willems weist darauf hin, dass es sich bei dem Antrag um eine institutionelle dauerhafte Förderung handele. Er gibt zu bedenken, ob sich die Stadt Bramsche diese institutionelle Förderung auf Dauer leisten wolle.

Frau Christ-Schneider spricht sich gegen eine einmalige sowie auch gegen eine dauerhafte Förderung aus.

Herr Quebbemann beantragt zur Geschäftsordnung darüber abzustimmen, ob grundsätzlich eine dauerhafte institutionelle Förderung erfolgen solle.

Vors. Höveler lässt darüber abstimmen, ob eine institutionelle Förderung erfolgen solle. Der Ausschuss stimmt einstimmig dagegen.

Frau Völkmann erklärt, die Veranstaltungen würden eine Außenwirkung und Werbung für die Stadt Bramsche erzielen. Sie plädiert für eine symbolische Unterstützung durch eine einmalige Förderung i.H.v. 1.000,00 Euro.

Frau Specht beantragt, dass über den Antrag einer einmaligen Unterstützung i.H.v. 1.000,00 Euro an den Verein abgestimmt werden solle.

Vors. Höveler lässt über den Antrag abstimmen. Ergebnis: 5 Ja-Stimmen; 6 Nein-Stimmen.

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Vors. Höveler lässt über den Teil-Haushalt Produkte 21101 – 29101 abstimmen.

Der Ausschuss stimmt einstimmig dafür.