Dipl.-Ing. Fünfzig fasst die wesentlichen Anregungen, Hinweise und Einwendungen zusammen, die während der öffentlichen Auslegung der Bebauungspläne Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ von privaten Einwendern eingegangen sind und erläutert die Abwägungsempfehlungen der Verwaltung.

RM Marewitz weist daraufhin, dass das bereits der Landkreis durch die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergiegewinnung im RROP die Windparkstandorte im Gebiet der Stadt Bramsche vorgegeben hat und die Stadt im Rahmen ihrer Anpassungspflicht nur noch eine Feinsteuerung vornehmen kann. Sie wertet die Reduzierung der ursprünglich geplanten 8 Windenergieanlagen auf 7 Anlagen sowie die vertragliche Vereinbarung zwischen Stadt und den Windparkgesellschaften zur bedarfsgerechten Nachtbefeuerung als kleinen Erfolg auch für die Bürger. Wichtig ist für RM Marewitz auch, dass ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen im Ortsteil Lappenstuhl umgesetzt werden. Nach wie vor hat sie gegen die Ausweisung der Windparkgebiete Bedenken, da diese für den Ortsteil Lappenstuhl zu viel sind.

 

Nach Auffassung von RM Quebbemann braucht man über eine gewisse erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Windparks nicht drum herumreden. Ebenso lässt sich eine massive Beeinträchtigung einiger Anwohner durch die geplanten Anlagen nicht beschönigen. Auch wenn der Wertverlust der Immobilien in der Abwägung als unerheblich angesehen wird, so mag dieses formaljuristisch korrekt sein, jedoch aus der Sicht des betroffenen Anwohners wenig weiterhelfen. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Rates der Stadt Bramsche die grundsätzliche Frage der Windenergie zu klären und wie der Rat das umsetzt, was der Landkreis mit seinem Klimaschutzkonzept auf den Weg gebracht hat. Vielmehr ist es Aufgabe der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere für die Anwohner das Maximale zu erreichen. Hier ist aus Sicht von RM Quebbemann die bedarfsgerechte Hindernisbefeuerung ein ganz zentraler Punkt. Als weiteren zentralen Punkt hebt RM Quebbemann die Sicherstellung der Wertschöpfung vor Ort hervor.

 

Aus Sicht von RM Specht zeigen die detaillierten und fachkundigen Einwendungen der Bürger den Konflikt zwischen der Planungen der Windparks, die baurechtlich nur im Außenbereich möglich sind und der Bürger, die im Außenbereich wohnen, auf. Es ist daher verständlich, dass bei den betroffenen Anwohnern durch die Errichtung der Windenergieanlagen Verärgerung entstanden ist. Dieses können nach ihrer Einschätzung alle Ratsmitglieder nachvollziehen. Die Verwaltung hat dieses dadurch gewertschätzt, dass wirklich jede Einwendung noch einmal genau untersucht und bearbeitet wurde. Im Ergebnis soll jedoch dieses Vorhaben dort realisiert werden, damit wir unsere Energie für die Zukunft mit wirkungsvoller, umweltfreundlicher Energiegewinnung generieren können und dadurch von der Atomenergie und der Atommülllagerung wegkommen.

 

Vorsitzende Brinkhus lässt über die Vorlage WP 11-16/890 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: - einstimmig