OBM Böselager trägt die Antworten zu der letzten Sitzung des Ortsrates vom 28.09.2015 vor.

 

Bezüglich des TOP 10.3 weist OBM Böselager darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Fläche handelt und es rechtlich nicht zulässig ist, die Fam. Müller aufzufordern ihr Fahrrad zu entfernen.