Herr Hasemann führt aus, dass auf dem Gelände der Stiftung Hasemann immer mal wieder

Spaziergänger ihre Hunde ohne Leine frei herumlaufen lassen; hier fällt ihm insbesondere eine Achmeraner Bürgerin auf. Trotz Erinnerung an den Leinenzwang reagiert sie nicht auf entsprechende Hinweise.

Herr Hasemann teilt mit, dass Herr Bredefeld als Mitarbeiter des Fachbereiches 2 (Bürgerservice und Ordnungswesen) hierüber bereits einmal informiert worden sei und die Daten der Bürgerin aufgenommen hat.

Er möchte wissen, wie der Leinenzwang nunmehr durchgesetzt werden kann.

 

OBM Kaden sagt zu, die betreffende Bürgerin nochmals auf den einzuhaltenden Leinenzwang hinzuweisen.

 

Herr Hasemann teilt weiter mit, dass sich auf dem gesamten Stiftungsgelände eine Vielzahl von Katzen herumtreiben.

Hier sei nicht immer eindeutig, ob es sich um freilaufende Katzen von Anwohnern oder teilweise auch um wilde Katzen handelt. Auch hier erkundigt sich Herr Hasemann nach der bestehenden Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen und deren Durchsetzungs-möglichkeit.

Die Vogelbestände, insbesondere Feldlerchen, seien durch die hohe Anzahl an Katzen immens gefährdet.

Er weist darauf hin, dass ein Student eine Bachelorarbeit über die Entwicklung der Tierwelt auf den Stiftungsflächen plane. Die Entwicklung, insbesondere die der Vogelbestände, sei durch die vielen Katzen immens beeinträchtigt sei.

 

LSBD Greife entgegnet, dass es der Stadt Bramsche aufgrund der gegebenen personellen Ressourcen nicht möglich sei, die Einhaltung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

regelmäßig im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen.

Gleiches gelte für die Überprüfung der Einhaltung des Leinenzwangs.

 

In konkreten Einzelfällen sollte jedoch eine Meldung an den Fachbereich 2, Bürgerservice und Ordnungswesen, der Stadt Bramsche erfolgen.

 

ORM Quebbemann bittet darum, dass Herr Hasemann seitens der Stadt Bramsche informiert wird, ob und ggf. wie entsprechende Verstöße gegen den Leinenzwang geahndet werden können.

Zudem ist er der Meinung, dass zumindest bei konkret gemeldeten Verstößen gegen den Leinenzwang bei Hunden bzw. die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bei Katzen

die Stadt Bramsche schon den gemeldeten Vorfällen nachgehen sollte, auch wenn eine dauerhafte Überwachung der Einhaltung personell nicht zu leisten sei.