Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.    Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB, Abs. 2, im beschleunigten Verfahren.

3.    Von einer Umweltprüfung gemäß § 2, Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4, Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

 


Herr Tangemann trägt ausführlich die Vorlage vor.

 

Abstimmungsergebnis:          Einstimmig