Sitzung: 09.12.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung der 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB, Abs. 2, im
beschleunigten Verfahren.
3.
Von einer Umweltprüfung gemäß § 2, Abs. 4 BauGB
und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht
anzuwenden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4, Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Herr Tangemann trägt ausführlich die Vorlage vor.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig