Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 159 „Stapelberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 


Zur Vorlage liegen als Tischvorlage geänderte textliche Festsetzungen und Zuordnungsfestsetzungen vor.

Der Ortsrat Hesepe beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags der Vorlage 848 mit den vorliegenden Tischvorlagen.

Abstimmungsergebnis: 11 dafür

                                        1 dagegen