Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 159 „Stapelberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 


(s. Beratung Top 4)

 

RM Quebbemann bittet die Änderungen aus dem Bebauungsplan Nr. 160 hinsichtlich der Höhenentwicklung bei der Zweigeschossigkeit von 9,50 m auf 11,50 m zu übernehmen. Hierzu verweist Frau Drewes auf das Schallgutachten. Durch die starken Immissionseinwirkungen von Bahn und Straße ist im Immissionsgutachten festgehalten, dass in der ersten Bauzeile, parallel zur Straße und Bahn nur eingeschossig gebaut werden darf. Bei einer Erhöhung um weitere 2 m im unmittelbar angrenzendem Bereich der Zweigeschossigkeit müsste das Immissionsgutachten überarbeitet werden.

 

RM Quebbemann bittet um kurze Unterbrechung der Sitzung.

 

Nach einer 5-minütigen Unterbrechung der Sitzung stellt RM Quebbemann nachfolgende Anträge, damit keine Verzögerung im Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“ eintritt:

 

  1. Bei der Zweigeschossigkeit bleibt die Firsthöhe bei 9,50 m. Lediglich bei der Eingeschossigkeit sollte die Firsthöhe von 8,50 m auf 9,50 m erhöht werden.

 

  1. Glänzende Dachpfannen sollten zugelassen werden.

 

Vors. Schulze lässt über die Änderungsvorschläge abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:          5 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen

 

Somit sind die Änderungsvorschläge angenommen.

 

Vors. Schulze lässt über die Vorlage 11-16/848 einschl. Tischvorlage, einschl. Änderungsvorschläge einschließlich der vorgeschlagenen Änderung von LSBD Greife, dass auf zwei Flächen gegenüber der mittigen Grünfläche - innerhalb der zweigeschossigen Bebauung  - die Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten entfällt, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:          5 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen