Frau Thie möchte wissen, ab wo zukünftig die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Lindenstraße erfolgt. Ferner bittet sie um ein absolutes Durchfahrtsverbot in beide Richtungen im Bereich alter/neuer „Stapelberger Weg“. Von der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ab der neuen zukünftigen Bebauung entlang der Lindenstraße vorgesehen ist. Im Immissionsgutachten ist dies eingeflossen. Ein absolutes Durchfahrtsverbot in beide Richtungen zwischen altem und neuen „Stapelberger Weg“ ist nicht möglich, da ansonsten die vorhandenen Häuser nicht mit dem Müllfahrzeug angefahren werden können. LSBD Greife wird noch einmal mit der Tiefbauabteilung über weitere mögliche Optionen sprechen.

Die jetzigen Anwohner des „Stapelberger Weges“ möchten wissen, in wieweit sie beim Ausbau des Stapelberger Weges für die Neubebauung bei den Erschließungskosten mit herangezogen werden. LSBD Greife erklärt, dass dies sich nach dem Erschließungsbeitragsrecht richtet.