Vors. Wahlers erklärt, dass der Verleihung der Bramscher Rose in den vergangenen Jahren der Glanz abhandengekommen und aufgrund dessen auf den Prüfstand gestellt worden sei, ob die Würdigung der SportlerInnen in besserer Form herbeigeführt werden könne. Es seien ein Arbeitskreis gebildet und Änderungspunkte erarbeitet worden.

 

Frau Wehberg-Saatkamp schlägt vor, unter II. 2) der Neufassung der Richtlinien die Anzahl der Personen in der Jury auf fünf zu erhöhen. Eine ungerade Personenanzahl sei angesichts einer möglichen Pattsituation bei nur vier Jurymitgliedern sinnvoller, um eindeutige Ergebnisse zu erhalten.

 

Frau Hartong regt einen Änderungsvorschlag zu II. 4) an. Die Wahl der Sportler nach II. 2) solle zu 50 % als Online-Wahl und zu 50 % als Juryentscheidung erfolgen. In Kooperation mit den Bramscher Nachrichten sollen die Nominierten öffentlich präsentiert werden. Während einer festgelegten Abstimmungsfrist könne die Öffentlichkeit ihre Sportler im Onlineverfahren wählen. Die Online-Abstimmung solle zu 50 % in das Wahlergebnis eingehen, die Juryentscheidung ebenfalls zu 50 %, so dass eine faire Abstimmung durch die Einflussnahme von zwei Seiten entstehe. Eine gesicherte Online-Abstimmung sei zudem unkomplizierter und spreche mehr Menschen an als eine Wahl per Postkarte. EStR Willems führt an, dass das „altertümlichere“ Verfahren mit der Wahl per Postkarte vorgeschlagen worden sei um Mehrfachabstimmungen in einem Online-Wahlverfahren zu vermeiden. Herr Rohde stellt klar, dass die Jury im Vorfeld aus allen Vorschlägen die fünf zu Nominierenden auswählt und spricht sich gegen eine erneute Beteiligung der Jury aus. Die Wahl solle dann komplett in der Hand der Bramscher Bevölkerung liegen. Über eine mögliche Online-Abstimmung habe man sich mit den Bramscher Nachrichten unterhalten. Da bisher nicht sichergestellt sei, dass es sich um ein sicheres Verfahren handele, habe man sich zunächst für den herkömmlichen Weg per Postkarten-Abstimmung entschieden. Herr Beinke (Bramscher Nachrichten) begrüßt eine öffentliche Wahl, an deren Abstimmung so viele Personen so einfach wie möglich teilnehmen sollen. Es bestehe die Möglichkeit, ein Verfahren einzurichten, welches eine Abstimmung per SMS, Anrufbeantworter oder E-Mail erlaube. Werde ein Verfahren per Online-Abstimmung gewünscht, müsse es sich um ein personalisiertes Verfahren handeln, welches verhindere, dass eine Mehrfachabgabe der Stimme möglich sei. Er gehe davon aus, dass eine 50/50 – Entscheidung von niemandem nachvollzogen werden könne und die Wahl weniger attraktiv mache. Frau Severit-Wobker stimmt Herrn Rohde zu und befürwortet es, nach der Vorauswahl der Jury über die jeweiligen fünf Kandidaten/innen bzw. Mannschaften nur durch die Öffentlichkeit abstimmen zu lassen. EStR Willems regt an, den Zusatz „per Postkarte“ zu streichen und einzufügen, dass ein Verfahren gewählt werde, welches so weit wie möglich offen sei, unter der Voraussetzung, dass gewährleistet sei, dass eine Mehrfachabstimmung ausgeschlossen sei. Das genauere Verfahren könne in den nächsten Tagen geklärt werden. Frau Hartong zeigt sich mit dem Vorschlag einverstanden und gibt an, dass über die 50/50-Abstimmung nicht mehr abgestimmt werden müsse.

 

Frau Specht schlägt vor unter IV. 1) folgenden Satz zu ergänzen: „Auch ein Verein, der sich für die Inklusion von Menschen einsetzt, kann mit diesem Preis ausgezeichnet werden.“ Frau Severit-Wobker regt an, neben dem Verein auch einer/einem Übungsleiter/in die Möglichkeit zu geben, mit diesem Preis ausgezeichnet werden zu können.

 

Der Ausschuss stimmt über die Richtlinien einschließlich folgender Änderungsvorschläge ab:

 

  1. Die Jury wird um die/den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n ergänzt und somit auf fünf Personen erhöht (Punkt II. 2)).

 

  1. Der Zusatz „per Postkarte“ wird gestrichen. Es wird eingefügt, dass ein Verfahren gewählt wird, welches so weit wie möglich offen ist, unter der Voraussetzung, dass gewährleistet ist, dass eine Mehrfachabstimmung ausgeschlossen ist (Punkt II. 4).

 

  1. Der Satz „Auch ein/e Verein / Übungsleiter/in, die/der sich für die Inklusion von Menschen einsetzt, kann ebenfalls mit diesem Preis ausgezeichnet werden.“ wird unter Punkt IV. 1) ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

 

Eine geänderte Fassung der Richtlinien ist dem Protokoll beigefügt.