Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem.
§ 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2014 und erteilt dem Bürgermeister für
den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von - 1.203.995,88 € ist gem.
§ 24 Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von 6.171.987,99 € zu verrechnen.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 943.893,63
€ ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Rat beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags der
Vorlage 849.
Abstimmungsergebnis: 37 dafür
1 Enthaltung