Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2014 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 1.203.995,88 € ist gem.

§ 24 Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.171.987,99 € zu verrechnen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 943.893,63 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 

 


Der Rat beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags der Vorlage 849.

Abstimmungsergebnis: 37 dafür

                                        1 Enthaltung