Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2014 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 1.203.995,88 € ist gem.

§ 24 Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.171.987,99 € zu verrechnen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 943.893,63 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 

 


Frau Bodensiek und Herr Stiegemeyer erörtern im Wechsel den Jahresabschluss 2014 und geben ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Bestandteilen, Herr Stiegemeyer hier insbesondere zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014. Detailfragen zu einzelnen Positionen werden beantwortet. Zur Schuldenübersicht fragt RM Bruning zur Position Liquiditätskredite, die ausschließlich die Baubecon betrifft, an, ob es einen Wirtschaftsplan der Baubecon geben würde. Hier sichert Herr Müller zu, dass dies abgefragt werde. (Anmerkung der Verwaltung: Der Wirtschaftsplan zur Stadtsanierung wird von Herrn Tangemann und Herrn Greiner (BauBecon) regelmäßig im Verwaltungsausschuss vorgestellt. Daraus ergeben sich verschiedene Sanierungsmaßnahmen, die kurzfristig auch zu einer Überziehung des Sanierungskontos führen können. Ein Ausgleich wird regelmäßig aber durch verschiedene Einnahmen sichergestellt.)

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig