Es folgt eine Diskussion über das in TOP 8 vorgestellte Gutachten zur Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Engter.

 

Es werden erneut Zweifel laut an der Richtigkeit der Datenerhebung der Pumpmengen und den Zahlen der geförderten Wassermengen der letzten Jahre. Auch ein deutlich zu hoher Nitratgehalt des Wassers wird angesprochen.

 

Aufgrund dessen appelliert OBM Wahlers an alle Beteiligten und Betroffenen den Dialog untereinander zu suchen, und ggfs. die rechtlichen und verfahrensregulierenden Möglichkeiten der Einwendung zu nutzen.

 

H. van de Water weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Verfahren dem Landkreis Osnabrück und dem Wasserbeschaffungsverband obliegt. Einwände gegen dieses Verfahren müssen bis zum 07.12.2015 beim Landkreis Osnabrück eingehen.

 

OBM Wahlers empfiehlt den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihr Anliegen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in dessen Sitzung am 26.11.2015 vorzutragen.

 

Es gibt eine Nachfrage zum Ergebnis der Wegebegehung des Ortsrates am 09.10.2015.

 

OBM Wahlers verweist darauf, dass dieses aufgrund des sehr kurzfristigen Eingangs erst in der nächsten Sitzung behandelt werden kann. Er bietet dem Bürger an, das ganz unbürokratisch telefonisch mit ihm zu klären.

 

Ein Bürger erkundigt sich erneut danach, welcher Art die Bauvorschriften des Bebauungsplanes Kapshügel III sind und wo diese gelten.

 

Herr Tangemann antwortet darauf, dass auch dieser Bebauungsplan die üblichen Festlegungen und Bauvorschriften regelt, wie z. B. Firsthöhe, Traufhöhe usw..

Diese Grundregeln resultieren aus einem vor Jahren durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb für die Ortschaft Engter und ziehen sich sozusagen wie ein roter Faden durch die Neubaugebiete dieser Bereiche. Selbstverständlich gelten sie immer nur innerhalb der Grenzen des jeweiligen Bebauungsplanes.

 

20.11 Uhr – Ende des öffentlichen Teils.