Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131.3 „Innenstadt I“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt gem. § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit dem § 13 BauGB Abs. 2 im beschleunigten Verfahren.

 

  1. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131.3 "Innenstadt I - 3. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 


H. Tangemann trägt ausführlich vor.

 

 

Auf Wunsch von RM Quebbemann werden noch einmal die Architektenpläne des Bauvorhabens dem Ausschuss gezeigt. RM Sieksmeyer regt an, dem Investor vorzuschlagen bzgl. der Fassadengestaltung des neuen Gebäudes auf die Sandsteinfassade des vormalig hier gestandenen historischen Rathauses Bezug zu nehmen. RM Sieksmeyer schlägt weiter der Verwaltung vor, dem Ausschuss zur Veranschaulichung ein Foto des historischen Rathauses zu geben, das am selben Tag durch Herrn Goltze vom Heimatverein an die Verwaltung gemailt wurde.

Herr Tangemann schlägt vor, dieses dem Investor/Architekten nahezulegen. Gleichzeitig warnt Vors. Schulze davor, dem Investor zu große Vorgaben zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig

 

RM Sieksmeyer regt an, dem Investor vorzuschlagen bzgl. der Fassadengestaltung des neuen Gebäudes auf die Sandsteinfassade des vormalig hier gestandenen historischen Rathauses Bezug zu nehmen. RM Sieksmeyer schlägt weiter der Verwaltung vor, dem Ausschuss zur Veranschaulichung ein Foto des historischen Rathauses zu geben, das am selben Tag durch Herrn Goltze vom Heimatverein an die Verwaltung gemailt wurde.