Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131.3 „Innenstadt I“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt gem. § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit dem § 13 BauGB Abs. 2 im beschleunigten Verfahren.

 

  1. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131.3 "Innenstadt I - 3. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 


H. Tangemann trägt ausführlich vor.

 

RM Völkmann merkt an, dass im Bereich des vorgesehenen Neubaus früher das alte Rathaus stand und es wünschenswert wäre, wenn die Fassade im Eingangsbereich die ursprüngliche Ansicht aufgreifen würde.

 

Herr Tangemann schlägt vor, dieses dem Investor / Architekten nahezulegen.

 

RM Hartong fragt an, wo die Parkplätze zukünftig ausgewiesen werden, da Hinterhof überbaut würde und hier die vorhandenen Parkplätze wegfallenn. Hierzu erläutert H. Tangemann, dass in diesem Bereich keine Möglichkeit der Umsetzung einer Tiefgarage baulich gegeben ist und aus diesen Gründen die Stellplätze abgelöst werden müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig