Herr Finke als Sprecher der Windpark Kalkriese GmbH und Co. KG informiert ausführlich über den aktuellen Sachstand zu folgenden Themen:

-          Zeitplanung

-          Fundamentarbeiten

-          Baustellenanfahrt

-          Befeuerung

 

ORM Krause bemängelt den Zustand der Straßen `Siemes Tannen´ und `Galgenhügel´ nach der Benutzung durch die Baufahrzeuge und fragt nach der Kostenübernahme für die Instandsetzung.

Herr Tangemann fügt hinzu, dass es auch bei der Stadt Klagen über die Benutzung der `Alten Heerstr.´ gegeben hätte.

Die `Alte Heerstraße´ sei eine Gemeindeverbindungsstr., weshalb die Benutzung nicht verboten werden könnte. Es gäbe eine durch den FB2 genehmigte Baustellenerschließung die im städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben ist, mit einer vorgegebenen Wegeführung. Der zuständige FB2 wird dahingehend informiert, dass diese Regelungen z. Zt. nicht eingehalten werden. Es wäre aus allen Richtungen dafür Sorge zu tragen, dass Schilder mit Ausweichmöglichkeiten aufgestellt würden. Außerdem müsste ein Vermerk in den Aufträgen an die Baufirmen enthalten sein, dass die Benutzung der aller anderen Straßen untersagt sei.

Darüber hinaus ist ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt worden. Die entstehenden Schäden würden nach Beendigung der Bauarbeiten begutachtet und durch die Windpark AG beseitigt.

Herr Tangemann weist des Weiteren auf die, sich z. Zt. in der Ausschreibungsphase  befindenden Kompensationsmaßnahmen hin und erläutert, dass die Bepflanzung im Nov. durchgeführt wird.

Herr Finke sagt zu, dafür zu sorgen, dass die getroffenen Vereinbarungen zur Straßenbenutzung und die Termine der Pflanzmaßnahmen eingehalten werden. Er sagt zu, die noch fehlenden Beschilderungen aus Richtung Venne kurzfristig aufzustellen.

OBM Bei der Kellen fragt nach, ob die Zusage und dem Versprechen der Betreibergesellschaft,, dass nur Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik verwendet würden eingehalten wird, was auch für die Befeuerung der  Anlagen gelte.

Herr Finke meint, dass die Befeuerung nur nach dem alten Stand der Technik, wie in der BImSch Genehmigung nur gefordert, installiert würde. Für die Installation einer bedarfsgerechten, modernen, zeitgemäßen, radargestützen Befeuerung sieht er keinen Anlass.

OBM Bei der Kellen antwortet, dass die Befeuerung, wie sie in der BImSch Genehmigung gefordert wird, nicht dem heutigen modernen Stand der Technik entspricht. Die BImSch Genehmigung hätte zur Zeit des Satzungsbeschlusses nicht vorgelegen, aber der Ortsrat wäre davon ausgegangen, dass die Zusage und das Versprechen eingehalten würde, was jetzt leider nicht passiert.

Herr Tangemann erklärt dass, im Rahmen der Bauleitplanung zu der Zeit als der Satzungsbeschluß und die Abwägung stattgefunden haben, nicht die Möglichkeit bestand, eine Befeuerung, wie jetzt gefordert, mit einzubringen, da diese Befeuerung zu dem Zeitpunkt nicht dem derzeit aktuellen Stand der Technik entsprach. Deshalb ist die sogenannte bedarfsgerechte  Befeuerung seinerzeit sowohl im B-Plan als auch in der BImSch Genehmigung nicht aufgenommen worden.

OBM Bei der Kellen erklärt, dass bei den anderen geplanten Windparks (Ahrensfeld und Wittefeld) durch den städtebaulichen Vertrag, der Einbau der bedarfsgerechten, modernen, zeitgemäßen, radargestützen Befeuerung geregelt wird und fragt, wieso das in Kalkriese nicht passiert ist. Leider ist der Inhalt des städtebaulichen Vertrages dem Ortsrat nicht bekannt, obwohl er ihn mehrfach beantragt hat.