Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die kommunale Betrauung der oleg
Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher
Dienstleistungen wie in der Begründung dargelegt.
Die kommunale Betrauung soll rückwirkend zum 01.01.2015 erfolgen. Die
Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.
Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung werden der
Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden
und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften jährlich prüfen, ob die der
oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch
die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten
unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies
der Fall ist, werden der Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe
der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften die
überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr
anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten
Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt.
Der Rat beschließt entsprechend des Beschlussvorschlags der Vorlage 824.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bei der Abstimmung war RM Rüdiger Paust nicht anwesend.