Sitzung: 12.10.2015 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Vorlage: WP 11-16/824
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die kommunale
Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH mit der
Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen wie in der Begründung
dargelegt.
2.
Die kommunale Betrauung soll rückwirkend zum
01.01.2015 erfolgen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.
3.
Als Mechanismus zur Vermeidung von
Überkompensierung werden der Landkreis Osnabrück und die der
Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zugeordneten
Gebietskörperschaften jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über
das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr
auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung
der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, werden der
Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden
und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften die überschießenden
Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn
die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem
jeweiligen Jahr beträgt.
Auf die Frage, warum die Betrauung rückwirkend erfolgen soll, entgegnet ESTR Willems, dass es sich hier um ein Vorlagenmuster des Landkreises für alle Gemeinden handele und man sich insoweit einheitlich auf den 01.01.2015 verständigt habe.
Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig