Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die kommunale Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen wie in der Begründung dargelegt.

 

2.             Die kommunale Betrauung soll rückwirkend zum 01.01.2015 erfolgen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

3.             Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung werden der Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, werden der Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt.

 

Auf die Frage, warum die Betrauung rückwirkend erfolgen soll, entgegnet ESTR Willems, dass es sich hier um ein Vorlagenmuster des Landkreises für alle Gemeinden handele und man sich insoweit einheitlich auf den 01.01.2015 verständigt habe.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig