Frau Bodensiek gibt Erläuterungen zum investiven Finanzhaushalt und zur Veränderungsliste. Detailfragen zu einzelnen Positionen werden durch ESTR Willems, LSBD Greife und Frau Bodensiek beantwortet. Bei den Gemeindestraßen OT Bramsche Mitte spricht sich der Ausschuss einstimmig für eine Streichung der Position „Programm 2016-2018“ in Höhe von 280.000 € aus. Über weitere Veränderungen auf Anregung von RM Bruning und Quebbemann wird nach Diskussion im Einzelnen wie folgt abgestimmt:

 

  1. Im Rahmen des Wegerandstreifenprogrammes sollen für den OT Sögeln Mittel in Höhe von 17.000 € für 2015 angesetzt werden. Das Projekt werde dann in 2016 mit dem OT Engter und in 2017 mit dem OT Achmer fortgeführt werden. (Anmerkung der Verwaltung: Der Haushaltsansatz in Höhe von 17.000 € ist für die Ortsteile Sögeln und Engter geplant)

 

Abstimmungsergebnis:           5 Stimmen dafür

                                                3 Stimmen dagegen

 

  1. Die Verpflichtungsermächtigung 2017 über 300.000 € für die Umbaumaßnahme VHS wird herausgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:           5 Stimmen dafür

                                                3 Stimmen dagegen

 

RM Quebbemann spricht die 5.000 € für die Neukalkulation der Friedhofsgebühren an. Zu der letztes Jahr durch den Nds. Landesrechnungshof beanstandeten Friedhofsgebührenkalkulation und der Satzung hätte sich BGM Pahlmann im Juli diesen Jahres in einem Bericht der Bramscher Nachrichten dahingehend geäußert, dass er davon ausgehe, dass eine Überarbeitung der Gebührensatzung nicht erforderlich sei. Dies, so RM Quebbemann, sei offensichtlich eine Falschaussage gewesen, da nunmehr ja Mittel für eine Neukalkulation angesetzt seien. Herr Müller bringt hierzu vor, dass die Neukalkulation die bisherigen Fehler beseitigen solle. Sollte es hier zu einer Erhöhung der Gebühren kommen, sei es letztendlich eine Entscheidung der politischen Gremien, inwieweit diese Erhöhung in die Gebührensatzung einfließe. Ergänzend bringt ESTR Willems vor, dass es rechtlich zulässig sei, die kalkulierten Gebühren nicht in voller Höhe in die Gebührensatzung zu übernehmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

1.   Wegerandstreifenprogramm: Aufnahme von 17.000 € für den OT Sögeln in 2015.

      (Anmerkung der Verwaltung: Der Haushaltsansatz in Höhe von 17.000 € ist für die            Ortsteile Sögeln und Engter geplant)

 

2.   Die Verpflichtungsermächtigung 2017 über 300.000 € für die Umbaumaßnahme VHS      wird herausgenommen.

 

3.   Bei den Gemeindestraßen OT Bramsche Mitte wird die Position „Programm 2016-2018“ in Höhe von 280.000 € gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 2 Enthaltungen