Herr Petersen fragt an, wann der Schotterweg um das Betriebsgelände der Firma Dallmann angelegt wird und erkundigt sich, inwieweit die Stadt Bramsche eine Genehmigung, bzw. Versagung auch unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes für die Privatveranstaltungen auf dem Betriebsgelände der Firma Dallmann erteilen kann.

 

OBM Marewitz wird mit der Firma Dallmann Rücksprache bezüglich der Anlage des Schotterweges halten.

 

Herr Müller stellt in Aussicht, dass durch die Stadt Bramsche geprüft wird, inwieweit die Privatveranstaltungen auf dem Betriebsgelände der Firma Dallmann durchgeführt werden dürfen.

 

Antwort Herr Müller: Lt. Auskunft von Herrn Greife kann baurechtlich keine Versagung oder Einschränkung der Veranstaltung ausgesprochen werden. Herr Hintz teilt mit, dass ein ordnungsrechtliches Verfahren gegen den Veranstalter eingeleitet wurde. Zukünftig könnten über die Schankerlaubnis auch Auflagen zur Geräuschbelästigung ausgesprochen werden. Grundsätzlich kann die Veranstaltung auf dem Privatgelände aber nicht untersagt werden.