TOP 12.1

ORM Hundeling merkt an, dass am Vördener Weg totes Eichenholz von den Bäumen ragt und diese beschnitten werden sollten.

 

Antwort FB4 (Herr Klare):

Wenn es sich um städtische Bäume handelt , werden sie durch den Betriebshof im Winter 2015/16 beschnitten, ansonsten werden die jeweiligen Eigentümer vom Fachbereich2 aufgefordert das Totholz zu beseitigen um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

TOP 12.2

OBM Kiesekamp regt an, eine Grenzfeststellung am Vördener Weg (Flur 39/8) durchzuführen um zu klären, ob die Hecke im Kreuzungsbereich der Stadt oder dem Grundstückseigentümer gehört. Hier ist die Sicht nach links für den abbiegenden Verkehr stark eingeschränkt.

 

Antwort FB2 (Herr Plewa):

Der Anlieger Uthof 2 wurde seitens der Stadt Bramsche angeschrieben und aufgefordert die „Hecke/Tannen“ bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

 

TOP 12.3

OBM Kiesekamp regt an, die Weiden am Ribbelwall (zwischen Oberortstraße und am Zuschlag) zurück zu schneiden.

 

Antwort FB4 (Herr Klare):

Der Rückschnitt erfolgt im Winter 2015/16