Beschlussvorschlag:

 

Der „Eper Kirchweg“, bestehend aus den Flurstücken 29 und 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Epe unter der lfd. Nr. 31, soll vom südlichen Einmündungsbereich des Hasesee-Rundweges, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Bramsche unter der lfd. Nr. 243, bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe eingezogen werden. Die Gesamtlänge der Einziehungsstrecke beträgt ca. 445 Meter. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Ortsrat Epe stimmt der Vorlage unter der Voraussetzung, dass die Allee erhalten bleibt und im Baumschutzkataster aufgenommen wird, zu.


Der Ortsrat beschließt entsprechend der Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig.