ORM Besch weist darauf hin, dass der letzte Satz zu TOP 5 nicht vollständig ist. Er beginnt mit „Der Immissionsrichtwert …“.

 

EStR Willems bestätigt das und ergänzt: „für seltene Ereignisse von 70 dB(A) wird somit eingehalten.“

 

ORM Witt erläutert für die anwesenden Bürger kurz, worum es in dieser Anfrage aus der Sitzung vom 23.04.2015 ging.