Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Sonnenblumenweg, bestehend aus den Flurstücken 105 und 121/1, der Malvenweg, bestehend aus dem Flurstück 136, und die Flurstücke 79/48 und 79/38 des Ritterspornweges,  alle Flur 11, Gemarkung Engter, werden gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigte Zone gewidmet. Das Flurstück 79/16 der Flur 11, Gemarkung Engter, am nordöstlichen Ende des Ritterspornweges wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

 


Im Zuge der Diskussion über diese Vorlage regt ORM Brüggemann an, den Fußweg am nordöstlichen Ende des Ritterspornweges und im den nordwestlichen Bereich des Margeritenweges über den Grünstreifen hinweg miteinander zu verbinden.

 

Über die Vorlage wird wie folgt abgestimmt: 

 

Einstimmig dafür.