Sitzung: 05.10.2015 Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung
Vors. Rothert heißt Frau Kamp herzlich willkommen
und bittet Sie um eine kurze Präsentation Ihrer Arbeit im Schiedsamt.
Frau Kamp stellt die Arbeit des Schiedsamtes, das Sie
und Ihr Vertreter RM Ballmann ausüben, kurz dar. Durch das Schiedsamt
soll bei privatrechtlichen Streitigkeiten, meist nachbarrechtlicher Art, wie
Grenzeinhaltungen, Streitigkeiten zur Einfriedung, u.ä. eine gütliche und
einvernehmliche Einigung vor Bestreiten des Rechtsweges erzielt werden.
Sie berichtet und
lobt die guten Rahmenbedingungen in Bramsche, die Betreuung durch das hiesige
Ordnungsamt und die räumlichen Begebenheiten für mögliche Schlichtungsverhandlungen.
Bei Anrufen des
Schiedsamtes fallen Kosten in Höhe von max. 50,00 EUR zuzüglich einer
Schreibgebühr in Höhe von 10,00 EUR an, die vom Antragsteller zu zahlen sind.
Hiervon erhält die Stadt Bramsche, die als Kommune verpflichtet ist, ein
Schiedsamt vorzuhalten, die Hälfte der Kostenerstattung. Die andere Hälfte und
die Schreibgebühr verbleibt beim Schiedsamt. In ca. 90 % der Fälle erfolgt eine
gütliche Einigung, so wurden in den letzten 5 Jahren 60 Streitigkeiten im
Rahmen des Schiedsamtes erfolgreich verhandelt.