Vors. Rothert heißt Frau Kamp herzlich willkommen und bittet Sie um eine kurze Präsentation Ihrer Arbeit im Schiedsamt.

Frau Kamp stellt die Arbeit des Schiedsamtes, das Sie und Ihr Vertreter RM Ballmann ausüben, kurz dar. Durch das Schiedsamt soll bei privatrechtlichen Streitigkeiten, meist nachbarrechtlicher Art, wie Grenzeinhaltungen, Streitigkeiten zur Einfriedung, u.ä. eine gütliche und einvernehmliche Einigung vor Bestreiten des Rechtsweges erzielt werden.

Sie berichtet und lobt die guten Rahmenbedingungen in Bramsche, die Betreuung durch das hiesige Ordnungsamt und die räumlichen Begebenheiten für mögliche Schlichtungsverhandlungen.

Bei Anrufen des Schiedsamtes fallen Kosten in Höhe von max. 50,00 EUR zuzüglich einer Schreibgebühr in Höhe von 10,00 EUR an, die vom Antragsteller zu zahlen sind. Hiervon erhält die Stadt Bramsche, die als Kommune verpflichtet ist, ein Schiedsamt vorzuhalten, die Hälfte der Kostenerstattung. Die andere Hälfte und die Schreibgebühr verbleibt beim Schiedsamt. In ca. 90 % der Fälle erfolgt eine gütliche Einigung, so wurden in den letzten 5 Jahren 60 Streitigkeiten im Rahmen des Schiedsamtes erfolgreich verhandelt.